Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 29. November 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 19/6137 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts - Drucksachen 19/4670, 19/5413 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 21.12.18
Erster Durchgang: Drucksache. 432/18 (PDF)

1. In Artikel 2 Nummer 1 werden in Absatz 5 die Wörter "Artikel 17 Absatz 1 und 2" durch die Wörter "Artikel 17 Absatz 1 bis 3" ersetzt.

2. Artikel 4 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 5 wird wie folgt geändert:

4. In Artikel 9 Nummer 3 wird § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b wie folgt gefasst:

"b) Staatsangehörigkeit, Tag der Geburt und Geschlecht der Ehegatten, Tag der Eheschließung oder im Falle einer Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft, Zahl der lebenden gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder,".