Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Der Bundesrat hat in seiner 973. Sitzung am 14. Dezember 2018 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. November 2018 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.