Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 69. Sitzung am 30. November 2018 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften - Drucksachen 19/5523, 19/6155 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 19/6155 angenommen.

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und Klimaschutzpolitik ist ein weiterer zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der Erneuerbaren Energien. Unter diesen Voraussetzungen streben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD einen Anteil von etwa 65 Prozent Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 an und werden entsprechende Anpassungen vornehmen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss deutlich erhöht werden, auch um den zusätzlichen Strombedarf zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr, in Gebäuden und in der Industrie zu decken.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD werden bis zum 31. März 2019 Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz bei der Windkraft an Land beraten, wie z.B. für Länder verbindliche oder optionale Abstandsregelungen und Höhenbegrenzungen, monetäre Beteiligungen, Stärkung der Entscheidungsbefugnisse von Städten und Kommunen und Veränderung von Planungsverfahren. Auf Basis dieser Ergebnisse, der Ergebnisse der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, der weiteren Kostenentwicklung beim Erneuerbaren-Ausbau und unter Berücksichtigung der Fortschritte beim Stromnetzausbau, der Entwicklung der Netzengpässe sowie der verfügbaren bezahlbaren und sicheren Maßnahmen zur besseren Auslastung bestehender Stromleitungen entscheidet die Koalition bis Herbst 2019 über konkrete Akzeptanzmaßnahmen und über Förderbedingungen sowie die weiteren Ausbaupfade bis 2030, um das im Koalitionsvertrag angestrebte Ziel von 65% zu erreichen. In diesem Rahmen wird auch der Vorschlag geprüft, bei Wind an Land in den Ausschreibungen einen Süd-Bonus von 0,3 Cent/kWh zu vergeben.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD werden das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bitten, für die weiteren Planungen von Offshore-Windparks Szenarien im Bereich 15 bis 20 Gigawatt zu erstellen und zeitnah vorzulegen.