Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften

973. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2018

A

B

Der federführende Wirtschaftsausschuss (Wi) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat ferner, die nachfolgende Entschließung zu fassen:

Der Bundesrat stellt fest,*

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, ein weiteres Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2019 anzustoßen und darin**

Begründung zu Ziffern 5 bis 14 (nur gegenüber dem Plenum):

Die Energiewende ist eine der entscheidenden Zukunftsfragen. Damit diese gelingen kann, müssen die Herausforderungen aller Regionen im ländlichen Raum und in den urbanen Zentren bewältigt werden. Das von der Regierungskoalition beschlossene Ziel, die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 auf 65 Prozent zu steigern, ist dabei ein wichtiger Zwischenschritt. Doch es wird nicht genügen, lediglich Regelungen für Sonderausschreibungen in das Gesetz einzufügen. Um Akzeptanzverlust und Flächenknappheit im ländlichen Raum zu begegnen, das Ziel aus dem Koalitionsvertrag zu erreichen und die Umstellung auf eine CO₂-neutrale Energieversorgung zu ermöglichen, ist es notwendig, die Potenziale der Städte stärker als bisher in den Fokus zu nehmen. Es genügt für die Zukunft nicht, die Städte als reine Lastsenke zu betrachten.

Aus diesem Grund und um den Beschluss des Bundesrates vom 19. Oktober 2018 (BR-Drucksache 402/18(B) HTML PDF ) umzusetzen, bedarf es der genannten Anpassungen. Da diese Anpassungsvorschläge im Gesetz nicht aufgegriffen wurden, ist ein weiteres Gesetzgebungsverfahren im nächsten Jahr notwendig.