Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften

Punkt 21 der 973. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2018 Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

In der Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drucksache 19/6089) sichert die Bundesregierung zu, dass bei der in Folge der Gesetzesänderung notwendigen Anpassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen die hohen Standards für die Sicherheit des Luftverkehrs gewahrt bleiben sollen. Hierfür ist eine Betrachtung der Detektionstechnik der Windenergieanlage wie auch der operationellen und technischen Nutzungsbedingungen des Transponders im Luftfahrzeug anzustellen. Eine adäquate Sicherheitsbewertung soll zudem die vornehmlich betroffenen Luftraumnutzer - Katastrophenschutz, Luftrettung und Sicherheitsbehörden - in den Fokus nehmen.