Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Standards für die Einsicht in elektronische Akten im Strafverfahren
(Strafakteneinsichtsverordnung - StrafAktEinV)

Der Bundesrat hat in seiner 985. Sitzung am 14. Februar 2020 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.