Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) - Antrag der Länder Hamburg, Thüringen und Berlin -

984. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2019

A

1. Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung beim Deutschen Bundestag einzubringen:

Zu Artikel 1 (§ 7 Absatz 3 StrEG)

In Artikel 1 ist die Angabe "50" durch die Angabe "75" zu ersetzen.

Als Folge ist

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Durch diese Änderung wird der Tagessatz für die Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft auf 75 Euro statt, wie im ursprünglichen Entwurf vorgesehen, lediglich auf 50 Euro erhöht. Seit Einbringung des Entwurfes im Jahre 2018 ist bereits wieder sehr viel Zeit verstrichen, was schon für sich genommen eine deutlichere Erhöhung nahelegt. Überdies ist die Erhöhung des Betrages auch angesichts der Schwere des mit zu Unrecht erlittener Haft verbundenen Grundrechtseingriffes angemessen.

B

2. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

C

3. Der Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat ferner vor, Senator Dr. Till Steffen (Hamburg) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen zu bestellen.