Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Der Bundesrat hat in seiner 984. Sitzung am 20. Dezember 2019 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 12. Dezember 2019 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 108 Absatz 4 des Grundgesetzes zuzustimmen