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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 144/05(B) HTML PDF vom 27.5.05



Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Feinstaub-Reduzierung und zur Kennzeichnung von Fahrzeugen nach § 40 Abs. 3 BImSchG und zur Förderung schadstoffarmer Fahrzeuge

(Grddrs. 144/05 (PDF) und 284/05 (PDF)

Der Bundesrat hat in seiner 811. Sitzung am 27. Mai 2005 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage

Entschließung des Bundesrates zur Feinstaub-Reduzierung und
zur Kennzeichnung von Fahrzeugen nach § 40 Abs. 3 BImSchG
und zur Förderung schadstoffarmer Fahrzeuge

Der Bundesrat nimmt den Vorschlag der Bundesregierung zur Förderung besonders partikelreduzierter Pkw, der anlässlich der Sitzung des Bundeskabinetts am 11. Mai 2005 gefasst wurde, zur Kenntnis.

Der Bundesrat hält eine Reihe von Änderungen für geboten und fordert daher die Bundesregierung auf,

  • 1. schnellstmöglich eine Rechtsverordnung nach § 40 Abs. 3 BImSchG vorzulegen, mit der die Kriterien und die amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung im Sinne einer pragmatischen Umsetzung von Benutzervorteilen im Rahmen der Luftreinhalteplanung geschaffen werden. In diesem Zusammenhang ist ein flächendeckendes Verkehrszeichen in Anlehnung an das Verkehrszeichen 270 StVO (SMOG) zu schaffen, das auch den Ausnahmen nach § 40 Abs. 3 BImSchG Rechnung trägt;
  • 2. einen aufkommensneutralen Vorschlag für eine stärkere Mautspreizung zu Gunsten abgasarmer Diesel-Lastkraftwagen nach EURO 5 vorzulegen;
  • 3. ein Konzept für ein aufkommensneutrales Förderprogramm zur beschleunigten Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern vorzulegen, wobei sichergestellt werden muss, dass den Ländern keine Einnahmeausfälle entstehen;
  • 4. bei der Europäischen Union mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die EURO-5-Abgasnorm für Pkw bis zum l. Januar 2006 rechtsverbindlich festgelegt wird und schnellstmöglich europaweit in Kraft tritt, sowie schnellstmöglich ein Vorschlag für eine EURO-6-Abgasnorm für Lkw vorgelegt wird und sich ferner umgehend dafür einzusetzen, dass mit neuen standardisierten Messverfahren bei der Definition von Grenzwerten nicht nur die Masse, sondern auch die Zahl der Partikel begrenzt wird;
  • 5. durch Mautfreistellung definierter Autobahnstücke bzw. Mautpflicht für Ausweichrouten der Verlagerung des mautpflichtigen Nutzfahrzeugverkehrs auf mautfreien Straßen - insbesondere in Innenstädten - entgegenzuwirken;
  • 6. jetzt mit den Ländern die notwendigen Entscheidungen zur Reduzierung der Feinstaub-Emissionen aus Diesel-Fahrzeugen zu treffen und umzusetzen. Es ist nicht vertretbar, die Kommunen bei der Lösung der Fragen mit ihren begrenzten Regelungsmöglichkeiten alleine zu lassen.

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