Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen

TOP 16b) der 922. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2014

Zu Artikel 1 allgemein (EEG 2014)

Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG wie folgt Stellung zu nehmen: