Vorlage an den Bundesrat
Benennung von zwei Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung "Humanitäre Hilfe" für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen

Stiftung Bonn, 7. Januar 2015

Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
mit Inkrafttreten des Gesetzes über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIVHG) Ende Juli 1995 wurde eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts unter den Namen "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen" errichtet.

Zweck der Stiftung ist es, aus humanitären und sozialen Gründen und unabhängig von bisher erbrachten Entschädigungs - und sozialen Leistungen an Personen, die unmittelbar oder mittelbar mit dem HIV infiziert oder infolge davon an AIDS erkrankt sind, und an deren unterhaltsberechtigte Angehörige finanzielle Hilfe zu leisten.

Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand (§ 7 HIVHG).

Nach § 8 Absatz 1 HIVHG besteht der Stiftungsrat aus neun Mitgliedern. Zwei Mitglieder werden vom Bundesrat benannt. Die Amtszeit des Stiftungsrates beträgt fünf Jahre. Wiederholte Bestellung ist zulässig (§ 8 Absatz 3 Satz 1 u. 3).

Der Stiftungsrat konstituierte sich am 31. Juli 1995. Seine Amtszeit endet somit am 30. Juli 2015.

Die vom Bundesrat benannten Mitglieder sind zurzeit:

Herr LMR
Dr. Rolf Baumann
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen
Winzererstr. 9 80797 München

Herr Ministerialrat
Dirk Lesser
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen/Ref. 214 40190 Düsseldorf

Wir bitten Sie, uns zu gegebener Zeit die Mitglieder für die am 31. Juli 2015 beginnende Amtszeit des Stiftungsrates bekannt zu geben.

Mit freundlichen Grüßen
Carina Kayser-Schulze Barbara Beuthien