Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 147. Sitzung am 2. Dezember 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 17/7993 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation - Drucksache 17/7374 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 10.02.12
Erster Durchgang: Drucksache. 454/11 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

"Er ist auf die Möglichkeit hinzuweisen, seinen Antrag zurücknehmen oder einschränken zu können."

2. In Artikel 2 Nummer 2 werden nach dem Wort "Tatsachen" die Wörter ",im Falle von Proben nach § 39 Absatz 1 Satz 2 auf der Grundlage mindestens zweier unabhängiger Untersuchungen von Stellen nach Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004," eingefügt.