Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 76. Sitzung am 18. Dezember 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/3598 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes - Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde - Drucksache 18/2848 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 06.02.15
Erster Durchgang: Drucksache. 395/14 (PDF)

Artikel 1 Nummer 10 wird wie folgt geändert:

1. Buchstabe d wird wie folgt gefasst:

"d) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

(3) Die oder der Bundesbeauftragte hat der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundestages Mitteilung über Geschenke zu machen, die sie oder er in Bezug auf das Amt erhält. Die Präsidentin oder der Präsident des Bundestages entscheidet über die Verwendung der Geschenke. Sie oder er kann Verfahrensvorschriften erlassen." "

2. Buchstabe g wird wie folgt gefasst:

"g) Absatz 6 wird wie folgt geändert: