Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 854. Sitzung am 13. Februar 2009 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.