Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2008) 865 endg.; Ratsdok. 17535/08

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 6. Januar 2009 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 18. Dezember 2008 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 19. Dezember 2008 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.


Hinweis: vgl.
Drucksache 026/08 (PDF) = AE-Nr. 080003,
Drucksache 249/08 (PDF) = AE-Nr. 080281 und
Drucksache 505/08 (PDF) = AE-Nr. 080522

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -
Ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (Text von Bedeutung für den EWR)

1. Einführung

Ein Kernstück der europäischen Strategie zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen, etwa der Alterung der Gesellschaft, und zur Verwirklichung des Lissabon-Ziels - Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen auf Grundlage von Wissen und Nachhaltigkeit - besteht darin, das Qualifikationsniveau durch die Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu steigern.

Inwieweit der Einzelne auf dem Arbeitsmarkt Erfolg hat und eine aktive Rolle in der Gesellschaft spielt, hängt maßgeblich von seinen Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen ab; diese sind sowohl für den sozialen Zusammenhalt als auch für die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskapazität von Unternehmen und der gesamten Wirtschaft von entscheidender Bedeutung.

Wie in der zusammen mit dem diesjährigen Lissabon-Paket vorgestellten Initiative "Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen" dargelegt, erfordern die Veränderungen auf den Arbeitsmärkten sowohl eine Verbesserung der Qualifikationen der Bevölkerung als auch Strategien für die Qualifikationsentwicklung, die besser auf die derzeitigen und künftigen Bedürfnisse der Arbeitsmärkte abgestimmt sind. Dies lässt sich nur dann erreichen, wenn lebenslanges Lernen nicht zur Worthülse verkümmert, sondern Wirklichkeit wird, so dass die Bürger schon früh die notwendigen Schlüsselkompetenzen erwerben und sich während ihres gesamten Lebens kontinuierlich weiterbilden können. Zugleich müssen die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung besser auf Veränderungen reagieren und sich stärker zur Außenwelt hin öffnen.

Im Rahmen des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" arbeiten die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission eng zusammen, um die nationalen Reformen der Bildungssysteme zu unterstützen. Unter Berücksichtigung der sehr unterschiedlichen Ausgangssituationen in den Mitgliedstaaten wurde die offene Methode der Koordinierung (OMK) eingesetzt, um mit Hilfe gemeinsamer Indikatoren und Benchmarks eine Reihe von gemeinsamen Zielen zu erreichen, die mit den integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung im Einklang stehen:

Steigerung der Investitionen in das Humankapital durch bessere Bildung und Qualifizierung, Unterstützung der Innovation und Förderung einer stärker unternehmerisch ausgerichteten Kultur1. Der aktuelle Bezugsrahmen für die Zusammenarbeit, den der Rat (Bildung) in den Jahren 2001/2002 festgelegt hat, läuft demnächst aus, so dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, Bilanz zu ziehen und nach vorn zu blicken.

In der vorliegenden Mitteilung werden auf Grundlage der Ergebnisse einer 2008 durchgeführten breit angelegten Konsultation der Mitgliedstaaten und anderer Akteure Vorschläge dafür unterbreitet, auf welche strategischen Herausforderungen die Politik in der Zeit bis 2020 ausgerichtet werden sollte. Diese Herausforderungen leiten sich aus dem Beitrag ab, den die allgemeine und berufliche Bildung zur Lissabon-Strategie und zur erneuerten Sozialagenda leisten soll. Ferner werden in der Mitteilung die dringendsten Prioritäten skizziert, denen im unmittelbar vor uns liegenden Zeitraum (2009 und 2010) besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Damit - und durch die Verbesserung der Arbeitsmethoden - wird die Umsetzung noch stärker in den Vordergrund rücken, und der neue Bezugsrahmen kann flexibler dafür eingesetzt werden, sowohl einige bereits seit langem festgestellte Defizite zu beseitigen als auch die politische Zusammenarbeit für neue Herausforderungen zu öffnen. Ferner ist der Rahmen so konzipiert, dass er in Anbetracht der erzielten Fortschritte neu ausgerichtet werden kann, dass neu im politischen Dialog aufkommende Fragen aufgegriffen werden können und dass die Ziele, Benchmarks und Berichterstattungsmechanismen gegebenenfalls an die Entscheidungen angepasst werden können, die zur künftigen Strategie für Wachstum und Beschäftigung für die Zeit nach 2010 getroffen werden.

In der aktuellen Situation, in der die EU darum bemüht ist, die Folgen des Konjunkturrückgangs zu minimieren und den Weg für neuerliches Wachstum zu ebnen ist es von entscheidender Bedeutung, die Dynamik bei den Investitionen in eine effiziente und gerechte Bildung aufrechtzuerhalten. Eine gute Politik wird sowohl dazu beitragen, die Krise zu bewältigen, als auch die Grundlage dafür schaffen dass wir uns künftigen Herausforderungen mit Selbstvertrauen stellen können.

2. Wo Stehen wir Heute?

2.1. Fortschritte und Herausforderungen

Für die Politik der allgemeinen und beruflichen Bildung sind primär die Mitgliedstaaten zuständig. Die EU trägt zur Modernisierung der nationalen Systeme bei indem sie ergänzende Instrumente auf EU-Ebene bereitstellt sowie wechselseitiges Lernen und den Austausch bewährter Verfahren fördert.

Die politische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützt nationale Reformen der Systeme für lebenslanges Lernen und berufliche Qualifizierung, die Modernisierung der Hochschulbildung, die Entwicklung europäischer Instrumente für die Qualitätsverbesserung, die Transparenz von Qualifikationen und die Mobilität in der Bildung. Doch die Fortschritte fallen je nach Mitgliedstaat sehr unterschiedlich aus und sind in bestimmten Schlüsselbereichen unzureichend. Deshalb muss die Umsetzung stärker in den Vordergrund rücken. Abbildung 1 verdeutlicht, dass die meisten Zielvorgaben, die der Rat für das Jahr 2010 festgelegt hat, nicht erreicht werden.

Während die Benchmark für Absolventen mathematischer, naturwissenschaftlicher und technischer Fächer bereits 2003 übertroffen wurde, sind die Fortschritte bei der Schulabbrecherquote, dem Abschluss der Sekundarstufe II und der Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen nicht ausreichend, um die entsprechenden Benchmarks zu erfüllen. Der Anteil der Schüler mit schlechten Leseleistungen ist sogar noch weiter gestiegen2.

Entsprechend forderte der Europäische Rat die Mitgliedstaaten auf seiner Frühjahrstagung 2008 nachdrücklich dazu auf, die Zahl junger Menschen mit unzureichenden Lesefähigkeiten und die Zahl der Schulabbrecher erheblich zu senken das Qualifikationsniveau von Lernenden mit Migrationshintergrund und aus benachteiligten Gruppen zu steigern, mehr Erwachsene für Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu gewinnen und die geografische und berufliche Mobilität noch stärker zu fördern3.

Abbildung 1: Fortschritte bei der Erreichung der fünf Benchmarks für das Jahr 2010 (EU-Durchschnitt)4

2.2. Die europäischen Bildungssysteme im weltweiten Vergleich

Im internationalen Kontext zählt die EU mit ihren Leistungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sicherlich zur Spitzengruppe. Vergleiche mit anderen OECD-Ländern machen jedoch deutlich, dass die EU in bestimmten Bereichen erheblich im Rückstand ist, sowohl bei der schulischen Grundbildung als auch bei der Hochschulbildung.

Insbesondere die PISA-Ergebnisse für die Lesekompetenz der 15-Jährigen zeigen auf dass der Anteil der Schüler mit schlechten Leistungen in der gesamten EU zunimmt. Abbildung 2 veranschaulicht, dass dieser Anteil in Südkorea, Kanada und Australien verhältnismäßig stabil ist und weit unter dem EU-Durchschnitt liegt.

Schüler mit Migrationshintergrund schneiden bei diesem Indikator in der EU schlecht ab5, während sie in Kanada und Australien deutlich bessere Leistungen erzielen. Abbildung 3 ist zu entnehmen, dass das Leistungsniveau mancher EUMitgliedstaaten zwar mit dem der weltweit führenden Staaten vergleichbar ist, dass einige andere Mitgliedstaaten jedoch sehr weit hinten liegen, so dass diese Problematik weiter eine große, europaweite Herausforderung bleibt.

Abbildung 2: 15-jährige Schüler in der EU und in ausgewählten Drittländern mit schlechten Leseleistungen auf der PISA-Skala für Lesekompetenz (2000 und 2006; Datenquelle: OECD)

Abbildung 3: 15-jährige Schüler in der EU mit schlechten Leseleistungen auf der PISA-Skala für Lesekompetenz (2000 und 2006; Datenquelle: OECD)

Hinzu kommt, dass in vielen Wettbewerberländern der EU der Anteil der Personen mit Hochschulabschluss höher ist. In der EU beträgt der durchschnittliche Anteil in der Gruppe der 25-64-Jährigen 23 % - gegenüber 40 % in Japan, 39 % in den Vereinigten Staaten, 32 % in Australien und Korea und 27 % in Neuseeland.

Außerdem ist die Effizienz von Investitionen in die Bildung zwar ein wichtiges Anliegen der EU; in vielen nichteuropäischen Ländern wird jedoch deutlich mehr in das Bildungswesen investiert, insbesondere von Seiten des Privatsektors. So machen die privaten Investitionen in der EU lediglich 0,23 % des BIP aus, in Japan dagegen 0,76 % und in den Vereinigten Staaten sogar 1,91 %6.

Diese Vergleiche veranschaulichen, dass Europa nur dann sein Ziel erreichen kann, sich zur wettbewerbfähigsten wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft der Welt zu entwickeln, wenn es seine Leistungen in den genannten Bereichen merklich steigert.

3. Langfristige strategische Herausforderungen und kurzfristige Prioritäten: Steigerung des Qualifikationsniveaus durch lebenslanges Lernen

Auf Grundlage der Konsultationsergebnisse schlägt die Kommission vor, die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung in der Zeit bis 2020 an vier strategischen Herausforderungen auszurichten:

Zur Bewältigung dieser Herausforderungen sollte eine gemeinsame Politik umgesetzt werden die die Bildungssysteme zur Gänze abdeckt (also Schul- und Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Erwachsenenbildung), denn der Grundsatz des lebenslangen Lernens ist allen genannten Herausforderungen gemeinsam.

Da die obigen strategischen Herausforderungen die Grundlage für die politische Zusammenarbeit im gesamten Zeitraum 2009-2020 bilden sollen, ist es sinnvoll, für kürzere Etappen innerhalb dieses Zeitraums konkretere Ziele als Prioritäten festzulegen. Entsprechend werden in den nachfolgenden Abschnitten 3.1 bis 3.4 die langfristigen strategischen Herausforderungen näher erläutert und im Anschluss entsprechende Prioritäten für die erste Etappe (2009-2010) vorgeschlagen.

3.1. Strategische Herausforderung: lebenslanges Lernen und die Mobilität von Lernenden Wirklichkeit werden lassen

Lebenslanges Lernen umfasst Lernaktivitäten in allen Lebensphasen (vom Kindergarten- bis zum Rentenalter) und in allen Umfeldern, d. h. sowohl formales als auch nichtformales und informelles Lernen. Die Mitgliedstaaten hatten vereinbart, bis 2006 kohärente, umfassende nationale Strategien für lebenslanges Lernen einzuführen.

Die Umsetzung dieser Strategien bleibt eine Herausforderung. Fortschritte konnten durch die Schaffung des Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR)7 erzielt werden, der in vielen Ländern die Entwicklung nationaler Qualifikationsrahmen angestoßen und die Lernergebnisse in den Blickpunkt gerückt hat (d. h. es wird betrachtet, was der Lernende kann, weiß und versteht, und nicht, wie er es erlernt hat). Der EQR verbessert die Transparenz der Qualifikationen und erleichtert damit die länderübergreifende Mobilität von Lernenden und Arbeitnehmern sowie ihren Zugang zum lebenslangen Lernen.

Damit sich flexible Lernwege wirklich etablieren, bleibt jedoch noch viel zu tun: Als Stichworte sind hier bessere Übergänge zwischen Berufs- und Hochschulbildung, die Öffnung der Hochschulen für Personen, die nicht der klassischen Zielgruppe angehören und die Validierung des nichtformalen Lernens zu nennen. Bildung muss für alle Bürger - unabhängig von Alter, Bildungsstand, Beschäftigungssituation und sozialem Status - attraktiv und leicht zugänglich sein. Dies erfordert eine bessere Koordinierung zwischen den verschiedenen Sektoren der allgemeinen und beruflichen Bildung, ein großes Engagement der verschiedenen Einrichtungen (einschließlich tragfähiger Finanzierungsmodelle) sowie Partnerschaften mit allen relevanten Stakeholdern.

Die länderübergreifende Mobilität von Lernenden ist ein Schlüsselelement für lebenslanges Lernen und für die Verbesserung der Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit. Die Evaluierung einschlägiger EU-Programme hat ergeben, dass die Mobilität in der Bildung Barrieren zwischen Menschen und gesellschaftlichen Gruppen abbaut, den Nutzen der Unionsbürgerschaft greifbarer macht und die Bürger anpassungsfähiger und offener für die Mobilität im Arbeitsleben werden lässt. Auslandsaufenthalte sollten somit nicht - wie heute noch - die Ausnahme bilden, sondern zur Regel werden. Dies erfordert neben einer fundierteren Finanzierung auch neue Anstrengungen bei allen Akteuren.

Prioritäre Aspekte für den Zeitraum 2009-2010

Die Mitgliedstaaten sollten der besseren Umsetzung folgender Aspekte Vorrang einräumen:

Der Schwerpunkt der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission sollte hier liegen:

3.2. Strategische Herausforderung: die Qualität und die Effizienz des Bildungsangebots und seiner Ergebnisse verbessern

Der Europäische Rat hat wiederholt unterstrichen, dass effiziente und gerechte Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung eine entscheidende Rolle für den Erfolg Europas spielen.

Die wesentliche Herausforderung besteht darin, dafür zu sorgen, dass alle Bürger die notwendigen Schlüsselkompetenzen9 erwerben, und zugleich Exzellenz zu fördern, damit Europa in der Hochschulbildung weiter in der Spitzengruppe mitspielt. Die Ergebnisse des Lernens auf allen Ebenen müssen für das Berufs- und Privatleben der Bürger relevant sein.

Die Qualität von Lehrkräften, Ausbildern und anderem Lehrpersonal ist der wichtigste schulinterne Faktor, der die Leistung der Schüler beeinflusst10. Angesichts der Tatsache, dass in den kommenden 15 Jahren rund zwei Millionen ältere Lehrkräfte in den Ruhestand gehen, muss der Beruf "Lehrer" für Absolventen attraktiver werden11.

Um dauerhaft eine hohe Qualität zu erzielen, müssen auch die Steuerungsmechanismen für die allgemeine und berufliche Bildung unter die Lupe genommen werden. So sollte den Bildungseinrichtungen mehr Handlungsspielraum eingeräumt werden, sie sollten sich stärker zur Zivilgesellschaft und zur Wirtschaft hin öffnen, und es sollten wirksame Qualitätssicherungssysteme zum Einsatz kommen.

Eine hohe Qualität kann zudem nur durch eine effiziente, nachhaltige Ressourcennutzung erreicht werden. Um zu verdeutlichen, dass sich Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung auszahlen, da die Bildung ein maßgeblicher Faktor für das Wirtschaftswachstum und den sozialen Zusammenhalt ist, sollte die Evidenzbasis ausgebaut werden12.

Prioritäre Aspekte für den Zeitraum 2009-2010

Die Mitgliedstaaten sollten der besseren Umsetzung der Politik in folgenden Bereichen Vorrang einräumen:

Der Schwerpunkt der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission sollte hier liegen:

3.3. Strategische Herausforderung: Gerechtigkeit und aktiven Bürgersinn fördern

Die Bildungs- und Berufsbildungspolitik sollte es allen Bürgern - unabhängig von Alter, Geschlecht und sozioökonomischem Hintergrund - ermöglichen, während ihres gesamten Lebens sowohl arbeitsplatzbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten als auch die Schlüsselkompetenzen zu erwerben, die sie für das weitere Lernen, für zivilgesellschaftliches Engagement und für den interkulturellen Dialog benötigen.

Auch wenn die Gerechtigkeit von Anfang an ein wichtiges Anliegen der offenen Methode der Koordinierung im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung war sind die wichtigsten, zentralen Probleme weiter ungelöst: So verlässt noch immer jeder sechste junge Mensch die Schule mit einem Bildungsniveau, das allenfalls der Pflichtschulzeit entspricht. Viele Lernende mit Migrationshintergrund schneiden in der allgemeinen und beruflichen Bildung schlechter ab als ihre Altersgenossen aus einheimischen Familien. Während Jungen häufiger die Schule abbrechen als Mädchen und auch bei den Leseleistungen zurückliegen, sind Frauen bei den Absolventen mathematischer, naturwissenschaftlicher und technischer Fächer unterrepräsentiert. Die Wahrscheinlichkeit der Teilnahme am lebenslangen Lernen ist bei Erwachsenen mit niedrigem Bildungsstand sechsmal geringer als bei Erwachsenen mit hohem Bildungsstand. Und nach wie vor spielt der sozioökonomische Hintergrund eine maßgebliche Rolle für den Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung (auf allen Ebenen) und den Bildungserfolg18.

All dies sind erhebliche Probleme, die bewältigt werden müssen, um die soziale Eingliederung zu fördern und Engpässe beim Arbeitskräfteangebot zu beseitigen.

Benachteiligungen in der Bildung kann man durch eine qualitativ hochwertige Vorschulbildung und durch gezielte Fördermaßnahmen vorbeugen, die mit einer sorgfältig gesteuerten Eingliederung in den normalen Bildungs- und Ausbildungsweg einhergehen müssen.

Das Bildungswesen sollte interkulturelle Kompetenzen und demokratische Werte vermitteln und zur Achtung der Grundrechte sowie zur Bekämpfung von Diskriminierungen anleiten, so dass alle junge Menschen positiv mit Altersgenossen unterschiedlichster Herkunft interagieren können.

Prioritäre Aspekte für den Zeitraum 2009-2010

Die Mitgliedstaaten sollten vorrangig auf bessere Ergebnisse in folgenden Bereichen hinarbeiten:

Der Schwerpunkt der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission sollte hier liegen:

3.4. Strategische Herausforderung: Innovation und Kreativität (einschließlich unternehmerischen Denkens) auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen

Bildung fördern

Innovation und Kreativität sind Schlüsselfaktoren für die Entwicklung von Unternehmen und die Fähigkeit Europas, den Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs und der nachhaltigen Entwicklung zu begegnen.

Als Erstes muss sichergestellt werden, dass alle Bürger bereichsübergreifende Schlüsselkompetenzen erwerben, u. a. Lernkompetenz, Kommunikationsfähigkeit, Initiativ- und Unternehmergeist, Computerkompetenz (einschließlich Medienkompetenz20) sowie Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit21.

Dies und der Einsatz neuer Technologien (die Mitgliedstaten sollten dafür sorgen, dass alle Schulen bis zum Jahr 2010 über schnelle Internetzugänge verfügen22) muss sich in den Lehrplänen, den pädagogischen Ansätzen und in den Qualifikationen der Lehrkräfte widerspiegeln. Eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen wird Studierende und Forscher verstärkt zu unternehmerischem Denken anregen.

Zweitens muss dafür gesorgt werden, dass das Wissensdreieck aus Bildung, Forschung und Innovation reibungslos funktioniert. Hier kann das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) als Inspirationsquelle dienen und Veränderungen anstoßen, so dass - insbesondere durch die Förderung von Multidisziplinarität sowie von Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen und Unternehmen - Spitzenleistungen in Lehre und Forschung erzielt werden.

Partnerschaften zwischen der Wirtschaft und unterschiedlichen Stufen bzw. Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung bzw. der Forschung können dazu beitragen dass alle Formen des Lernens besser auf die auf dem Arbeitsmarkt benötigten Kompetenzen und Qualifikationen sowie auf die Förderung von Innovation und Unternehmergeist ausgerichtet sind. Zusätzliche Unterstützung dürften solche Partnerschaften durch die Schaffung eines Europäischen Forschungsraumes sowie einer Innovationslandschaft mit Clustern von Weltrang erhalten.

Das Europäische Jahr der Kreativität und Innovation 2009 wird zur Bewältigung einiger wesentlicher Herausforderungen beitragen. Um die Frage zu beantworten, wie der Bedarf an kreativen und innovativen Kompetenzen gemessen werden kann, sollten im Rahmen des Ausbaus der politischen Zusammenarbeit Forschungs- und Analysearbeiten sowie der Ideenaustausch gefördert werden - sowohl auf EU-Ebene als auch im Zusammenspiel mit den relevanten internationalen Organisationen.

Prioritäre Aspekte für den Zeitraum 2009-2010

Die Mitgliedstaaten sollten der besseren Umsetzung folgender Aspekte Vorrang einräumen:

Der Schwerpunkt der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission sollte hier liegen:

4. Verbesserung der Arbeitsmethoden für die künftige offene Methode der Koordinierung

Die offene Methode der Koordinierung (OMK) kann in der allgemeinen und beruflichen Bildung nur erfolgreich sein, wenn sie durch politisches Engagement gestützt wird und wenn sie die Möglichkeit erhält, die nationalen Reformen wirklich zu unterstützen und zu beeinflussen. Die politische Zusammenarbeit sollte sachbezogen und konkret sein, sichtbare Ergebnisse hervorbringen und Stakeholder und die politischen Entscheidungsträger, auch auf höchster Ebene, erreichen. Die Überprüfung der Fortschritte auf dem Weg zu den vereinbarten Zielen spielt hier eine Schlüsselrolle.

4.1. Governance und Partnerschaften

Die Perspektive des lebenslangen Lernens erfordert Koordinierungsmaßnahmen und die Festlegung von Prioritäten über die Grenzen der verschiedenen Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung hinweg. Für die Schulbildung24, die Berufsbildung25, die Hochschulbildung26 und die Erwachsenenbildung27 wurden zwar spezifische politische Agenden festgelegt; der politische Austausch und die praktische Umsetzung in den einzelnen Sektoren müssen sich jedoch an bereichsübergreifenden strategischen Prioritäten ausrichten.

Die Position der informellen hochrangigen Gruppe für die Politik der allgemeinen und beruflichen Bildung sollte deshalb gestärkt werden, damit sie eine strategische Rolle bei der Steuerung der OMK spielen kann. Die Gruppe könnte Prioritäten ermitteln und den Fortschritt der Arbeiten bereichsübergreifend überwachen, Input für die politische Debatte im Rat (Bildung) liefern (z.B. auf Grundlage von Peer-Learning- bzw. Peer-Review-Aktivitäten) und dafür sorgen, dass die politische Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung angemessen im allgemeinen Lissabon-Prozess und in der Politik auf nationaler Ebene berücksichtigt wird.

Außerdem sollte der stärkeren Einbindung relevanter Stakeholder, der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft Priorität eingeräumt werden, da diese Akteure im politischen Dialog und bei der Umsetzung einen beachtlichen Beitrag leisten können.

Die Kommission wird jährlich ein Forum für europäische Stakeholder-Organisationen veranstalten und die relevanten Akteure systematisch in Peer-Learning-Aktivitäten einbinden.

4.2. Wechselseitiges Lernen, Innovationstransfer und Politikentwicklung

Das wechselseitige Lernen ist ein zentrales Element der OMK in der allgemeinen und beruflichen Bildung. Es liefert Input für politische Initiativen auf europäischer Ebene und für die Entwicklung der nationalen Politik und spielt eine maßgebliche Rolle für die Verbreitung und Anwendung europäischer Instrumente, z.B. des Europäischen Qualifikationsrahmens28 und der Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen29.

Das Ziel für die Zukunft sollte darin bestehen, das "Peer Learning" so zu intensivieren dass es alle oben dargelegten prioritären Herausforderungen abdeckt, und die Wirkung dieses Lernprozesses auf politischer Ebene zu verstärken. Dabei müssen sich die entsprechenden Aktivitäten auf genaue Aufgabenbeschreibungen, Zeitpläne und Ergebnisvorgaben stützen (z.B. strategische Empfehlungen oder Handbücher, Kompendien vorbildlicher Verfahren). Zudem sollten sie flexibel genug konzipiert sein, um sich an Veränderungen, neue Problemstellungen und sich weiterentwickelnde politische Konzepte anpassen zu können. Es sollte ein fortlaufendes Arbeitsprogramm für Peer-Learning- und Peer-Review-Aktivitäten aufgestellt werden, das sich an der Entwicklung der politischen Prioritäten ausrichtet.

Die für den Zeitraum 2009-2010 festgelegten Prioritäten sollten als Ausgangspunkt dienen.

Zudem ist die Nutzung der folgenden Instrumente vorgesehen:

4.3. Verbesserung der Fortschrittsberichterstattung und der Außenwirkung

Die Kommission und der Rat veröffentlichen derzeit alle zwei Jahre einen gemeinsamen Fortschrittsbericht, der sich auf nationale Berichte stützt, in denen die Mitgliedstaaten ihre politischen Maßnahmen mit Blick auf die allgemeinen Ziele der OMK bewerten. Künftig sollten sich die Berichte stärker auf bestimmte Handlungsschwerpunkte konzentrieren. Entsprechend wird vorgeschlagen, den nächsten für das Jahr 2010 vorgesehenen Bericht an einer oder mehreren der in Abschnitt 3 genannten kurzfristigen Prioritäten auszurichten. Die gemeinsamen Berichte sollten zudem weiter an Substanz gewinnen, indem Bewertungen der Lage in den einzelnen Ländern aufgenommen werden, die wiederum als Input für die Beurteilung der Bildungs-, Berufsbildungs- und Qualifizierungskomponenten der nationalen Lissabon-Reformprogramme dienen können. Der Zweijahresrhythmus für die Berichterstattung sollte nicht geändert werden.

Außerdem sollten die von der OMK für die allgemeine und berufliche Bildung gebotenen Chancen und Unterstützungsmöglichkeiten und insbesondere ihre Prioritäten und Ergebnisse auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene stärker bekannt gemacht werden. Es wird eine Website erstellt, auf der Informationen über politische Initiativen und konkrete Beispiele für vorbildliche, im Rahmen der OMK ermittelte Verfahren zu finden sein werden.

4.4. Indikatoren und Benchmarks

Die bestehenden fünf Benchmarks

Die im Rahmen des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" entwickelten Indikatoren und Benchmarks haben sich für die Fortschrittsüberwachung und -berichterstattung auf europäischer Ebene als nützlich erwiesen und sind wichtige Orientierungshilfen für die Ermittlung von Herausforderungen. Drei dieser fünf Benchmarks (Schulabbrecher, Abschluss der Sekundarstufe II und Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen) sind Teil der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung.

Wie in Abschnitt 2.1 erläutert, reichen die bislang in Bezug auf die fünf Benchmarks erzielten Fortschritte nicht aus. Die Bemühungen zur Verbesserung der Leistungen müssen also unbedingt verstärkt werden. Hierzu sollten die Mitgliedstaaten nationale Zielvorgaben in den Bereichen festlegen, für die europäische Benchmarks vereinbart wurden.

Aktualisierung der Benchmarks für die Zeit nach 2010

Die politische Zusammenarbeit in der Zeit bis 2020 sollte sich auf Benchmarks stützen die voll auf die ermittelten langfristigen strategischen Herausforderungen ausgerichtet sind und den Kern der der Agenda "Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen" widerspiegeln: die Notwendigkeit, die Qualifikationen und die Beschäftigungsfähigkeit der gesamten Bevölkerung zu verbessern. Die Benchmarks für die allgemeine und berufliche Bildung sollten auch flexibel genug sein, um die Ziele und Indikatoren zu berücksichtigen, die im Rahmen der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung (Lissabon-Strategie) für die Zeit nach 2010 festgelegt werden. Es wird somit vorgeschlagen, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten auf den mit den bisherigen Benchmarks gesammelten Erfahrungen aufbauen und unter Berücksichtigung der folgenden Punkte eine neue Benchmark-Reihe ins Auge fassen:

Die Kommission möchte damit eine Debatte mit den Mitgliedstaaten anstoßen; die folgenden Vorschläge für Benchmarks für die künftige OMK sollen als Diskussionsgrundlage dienen:

4.4.1. Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität

- Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen:

Die bestehende Benchmark für die Beteiligung von Erwachsenen (25 bis 64 Jahre) am lebenslangen Lernen liegt bei 12,5 %. Zwar wurden hier seit 2002 durchaus Fortschritte erzielt (setzt sich der derzeitige Trend fort, dürfte die Benchmark voraussichtlich 2017 erreicht werden), doch die Entwicklung ist lückenhaft und unter den Mitgliedstaaten uneinheitlich. Angesichts der technischen und demografischen Entwicklung und der unvermeidlichen Auswirkungen der Konjunkturflaute auf die Arbeitsplätze, ist die Aktualisierung und Verbesserung der Qualifikationen von Erwachsenden umso wichtiger. Deshalb schlägt die Kommission vor, die Benchmark zur Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen auf 15 % anzuheben. Die Mitgliedstaaten sollten zudem unbedingt die Ungleichheiten zwischen Erwachsenen mit hohem und niedrigem Bildungsniveau bei der Beteiligung am lebenslangen Lernen vermindern, und sie sollten aufgefordert werden, zu diesem Zweck nationale Zielvorgaben festzulegen.

- Mobilität:

Auf Grundlage der Schlussfolgerungen des Rates (Bildung, Jugend und Kultur) vom November 2008, in denen Zielvorgaben für die Mobilität von Hochschulstudierenden, Schülern, Lehrkräften und Ausbildern sowie für die Mobilität im Berufsbildungssektor vorgeschlagen werden, sollte eine neue Benchmark entwickelt werden.

4.4.2. Verbesserung der Qualität und der Effizienz des Bildungsangebots und seiner Ergebnisse

- Schlechte Leistungen bei den Grundfertigkeiten:

Nachdem der Europäische Rat die Mitgliedstaaten auf seiner Frühjahrstagung 2008 dazu aufgefordert hat, dringend konkrete Maßnahmen zur Bewältigung dieses Problems zu ergreifen, schlägt die Kommission eine Benchmark vor, der zufolge der durchschnittliche Anteil der 15-Jährigen, die schlechte Leistungen bei den Grundfertigkeiten (Lesen, Mathematik, Naturwissenschaften) erzielen, niedriger als 15 % sein sollte, wobei dem Abbau von geschlechtsspezifischen Ungleichgewichten besondere Beachtung geschenkt werden sollte. Damit würde das thematische Spektrum der bestehenden Benchmark, die allein auf die Lesekompetenz ausgerichtet war, ausgeweitet die Zielvorgabe jedoch nicht angehoben.

- Sprachen:

Die Kommission schlägt eine neue Benchmark vor, der zufolge mindestens 80 % der Schüler in der Sekundarstufe I wenigstens zwei Fremdsprachen erlernen sollten. Diese Benchmark wäre an der Vorgabe des Europäischen Rates von Barcelona ausgerichtet, der zufolge den Schülern so früh wie möglich mindestens zwei Fremdsprachen vermittelt werden sollten. Der Fremdsprachenunterricht in der ersten Phase der Schulbildung wurde in jüngster Zeit erheblich ausgebaut. Im Jahr 2000 wurden noch 40 % der Schüler der Sekundarstufe I in zwei Fremdsprachen unterrichtet; mittlerweile ist dieser Anteil auf 52 % angestiegen. Diese erfreuliche Entwicklung soll weiter stimuliert werden.

- Investitionen in die Hochschulbildung:

Die Kommission schlägt eine neue Benchmark vor, der zufolge die öffentlichen und privaten Investitionen in die Modernisierung der Hochschulbildung auf mindestens 2 % des BIP ansteigen sollten32. Dies entspricht den Ergebnissen der Debatte über die Modernisierung der Hochschulbildung auf dem Gipfel von Hampton Court (2005). Zudem würde sich die EU damit ihren wichtigsten Wettbewerbern, z.B. den Vereinigten Staaten und Japan, annähern: Dort macht der Anteil der öffentlichen und privaten Investitionen 2,45 % bzw. 1,85 % des BIP aus, während er in der EU derzeit noch bei 1,3 % liegt.

- Anteil der Hochschulabsolventen:

Die Kommission schlägt eine neue Benchmark vor der zufolge der Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit hohem Bildungsniveau mindestens 45 % betragen sollte. Damit wird der derzeit festzustellende positive Trend beim Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit hohem Bildungsniveau (aktuell 30 %) aufgegriffen. Auch hier besteht das Ziel darin, zu Maßnahmen anzuregen, um mit den wichtigsten Wettbewerbern wie Japan und den Vereinigten Staaten gleichzuziehen wo der Anteil der Hochschulabsolventen in der am ehesten vergleichbaren Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen bei 39 % bzw. 54 % liegt.

Die bestehende Benchmark zur Zahl der Absolventen mathematischer, naturwissenschaftlicher und technischer Fächer wurde erreicht und könnte somit gestrichen werden. Allerdings muss das Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern in diesen Fächern weiter überwacht werden.

- Beschäftigungsfähigkeit:

Die Kommission schlägt vor, die Entwicklung einer neuen Benchmark zur Erwerbsbeteiligung von Personengruppen mit unterschiedlichem Bildungsniveau zu prüfen. Der Erfolg auf dem Arbeitsmarkt ist eng mit dem von den Bürgern erreichten Bildungsniveau verknüpft; dies wird - wie in der Mitteilung der Kommission über "Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen" erläutert - in Zukunft mehr denn je der Fall sein. Das Ziel ist, den Beitrag der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Lissabon-Agenda zu stärken.

4.4.3. Förderung von Gerechtigkeit und aktivem Bürgersinn

- Vorschulbildung:

Die Kommission schlägt eine neue Benchmark vor, der zufolge mindestens 90 % der 4-Jährigen an der Vorschulbildung teilnehmen sollten. Zwar reicht dieser Anteil im EU-Durchschnitt schon fast an 90 % heran; dieser hohe Gesamtwert bringt jedoch nicht zum Ausdruck, dass es zwischen den einzelnen Ländern noch erhebliche Unterschiede gibt. Dieser Vorschlag soll Fortschritte bei der Umsetzung einer Vorgabe anstoßen, die der Europäische Rat auf seiner Tagung von Barcelona aufgestellt hat (Betreuungseinrichtungen für mindestens 90 % der Kinder im Vorschulalter).

- Schulabbrecher:

Die Kommission schlägt vor, die bestehende Benchmark beizubehalten der zufolge der Anteil der 18- bis 24-Jährigen, die lediglich über einen Abschluss der Sekundarstufe I verfügen und keine weiterführende Schul oder Berufsausbildung durchlaufen, bei höchstens 10 % liegen sollte. Die Kommission rät zur Beibehaltung dieser Benchmark, da die seit ihrer Festlegung im Jahr 2002 erzielten Fortschritte sehr gering sind. Die Kommission hofft, dass hier die Umsetzung der Politik stärker in den Blickpunkt rückt, um auf dem Weg zu dieser wichtigen Benchmark wirklich voranzukommen. Entsprechend könnte die eng verbundene Benchmark zum Abschluss der Sekundarstufe II gestrichen werden.

4.4.4. Förderung von Innovation und Kreativität (einschließlich unternehmerischen Denkens) auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung

- Innovation und Kreativität:

Die Kommission schlägt vor, Indikatoren zur Untersuchung der Frage zu entwickeln, wie die Bildungssysteme Innovation und Kreativität (einschließlich unternehmerischen Denkens) fördern, und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zu erörtern, inwieweit eine entsprechende Benchmark festgelegt werden könnte. Weiteren Input zu den Überlegungen in diesem sehr neuen Politikfeld könnte der Erfahrungs- und Meinungsaustausch im Rahmen des Europäischen Jahres der Kreativität und Innovation 2009 liefern.

5. Fazit

Die Bildungs- und Berufsbildungspolitik spielt nach wie vor eine maßgebliche Rolle für die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und die Entwicklung aktiven Bürgersinns, steht jedoch weiter vor großen Herausforderungen. Die Fortschritte bei zentralen bildungspolitischen Zielen wie der Verbesserung der Lesekompetenz und der Verringerung der Schulabbrecherquote sind nicht so groß wie erhofft. Auch wenn derzeit die Wirtschaftskrise im Vordergrund steht, darf dies nicht davon ablenken, dass die Weichen für eine langfristige, strategische Bildungs- und Berufsbildungspolitik gestellt werden müssen. Diese Mitteilung macht deutlich, dass Europa einige Defizite im Bildungsbereich ausgleichen muss, damit es auf globaler Ebene nicht den Anschluss verliert. Deshalb benötigen wir - mehr denn je - eine wirksame offene Methode der Koordinierung, die die Verbesserung der Politik im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützt.

Die Kommission ersucht den Rat, den hier vorgeschlagenen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich der Festlegung langfristiger strategischer Herausforderungen für die Zeit bis 2020 sowie prioritärer Aspekte für den Zeitraum 2009-2010 und der Vorschläge für die Verbesserung der Arbeitsmethoden, zu billigen.

Der Rahmen sollte im Lichte der Beschlüsse zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung für die Zeit nach 2010 überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.