Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Abbau der kalten Progression

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 217. Sitzung am 17. Januar 2013 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 17/11842- zu dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression angenommen.

Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung: Drucksache. 283/12 (PDF)

Deutscher Bundestag Drucksache 17/11842
17. Wahlperiode
13.12.2012

Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression

Das vom Deutschen Bundestag in seiner 172. Sitzung am 29. März 2012 beschlossene Gesetz zum Abbau der kalten Progression wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefassten Beschlüsse geändert.

Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.

Berlin, den 12. Dezember 2012
Der Vermittlungsausschuss

Thomas Strobl (Heilbronn) VorsitzenderDr. Michael Meister BerichterstatterErwin Sellering Berichterstatter

Anlage
Gesetz zum Abbau der kalten Progression

Zu Artikel 1 (§ 32a Absatz 1, § 39b Absatz 2 Satz 7 zweiter Halbsatz EStG), Artikel 2 (§ 1 Satz 5 FAG)

1. Artikel 1 Nummer 1 und 1a wird wie folgt gefasst:

,1. § 32a wird wie folgt gefasst:

1a. § 39b Absatz 2 Satz 7 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird aufgehoben

3. Der bisherige Artikel 3 wird Artikel 2.