Antrag des Landes Baden-Württemberg
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und zur Streichung der Bestimmungen über die freiwillige Etikettierung von Rindfleisch

Punkt 8 der 919. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2014

Der Bundesrat möge gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG zu der Vorlage wie folgt Stellung nehmen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Durch die ausschließliche Kennzeichnung landwirtschaftlicher Nutztiere mit injizierbaren oder peroral applizierbaren elektronischen Kennzeichnungssystemen wird die Identifikation und Rückverfolgbarkeit der Tiere bzw. der von diesen Tieren gewonnenen Lebensmittel in einer Weise sichergestellt, die mit einer Kennzeichnung der Tiere mit einem oder zwei visuell ablesbaren Kennzeichnungselementen vergleichbar ist.

Aufgrund des technischen Fortschritts bei der Beschaffenheit der injizierbaren Transponder hinsichtlich Materialstabilität, Bioverträglichkeit und Funktionsfähigkeit sollte die Möglichkeit für definierte Haltungsverfahren geschaffen werden, eine Nutztierkennzeichnung lediglich mit Transpondern vorzunehmen.