Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler

Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 18. Januar 2007

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 16. Januar 2007 beschlossen dem Bundesrat die als Anlage beigefügte


zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.


Mit freundlichen Grüßen
Christian Wulff

Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler

Der Bundesrat möge beschließen:

Begründung

:

Mit der Entscheidung, spezielle Integrationskurse einzurichten, hat die Bundesregierung Erfahrungen der Praxis berücksichtigt. Mit spezifischen Inhalten soll in diesen Kursen die Grundlage für einen möglichst hohen Lernerfolg gelegt werden.

Auch wenn die derzeit durchgeführte Evaluation des Kursangebots erst 2007 abgeschlossen sein wird, zeigen die Erfahrungen der ersten beiden Jahre, dass bereits jetzt Handlungsbedarf hinsichtlich eines qualitativ besseren und bedarfsgerechteren Angebots besteht.

Dies belegen nicht zuletzt die Zahlen zu den erfolgreichen Kursabschlüssen: Im Jahr 2005 haben nur rund 40% der Kursabsolventen die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden und damit das Sprachniveau erreicht, das die Kurse gewährleisten sollen. Eine Erhöhung der Stundenzahl zumindest bei zielgruppenspezifischen Kursen, und hier insbesondere bei den Zielgruppenangeboten für Jugendliche, Eltern und Analphabeten auf mindestens 930 Unterrichtsstunden (900 Stunden Sprachkurs, 30 Stunden Orientierungskurs) ist deshalb unbedingt nötig, um die Erfolgsquote und damit die Integrationschancen gerade dieser Personengruppen zu erhöhen. Die Kosten trägt der Bund.

Die Innenminister und -senatoren der Länder haben auf ihrer Konferenz am 04./05.05.2006 in Garmisch-Partenkirchen folgenden Beschluss gefasst: "Die Innenminister und -senatoren bitten den Bundesminister des Innern, auf eine Erhöhung der Anzahl der Unterrichtsstunden bei Integrationskursen nach dem Zuwanderungsgesetz für die spezielle Zielgruppe der Jugendlichen von 600 auf 900 Stunden (§§ 10 und 13 Integrationskursverordnung) und die Tragung der Kosten hierfür hinzuwirken."

Hierzu hat der Bundesminister des Innern folgende Protokollnotiz abgegeben:

Der endgültige Evaluierungsbericht hat zum Ende des Jahres 2006 nicht vorgelegen. Es ist daher nicht mit einer raschen und unmittelbaren Umsetzung zu rechnen. Für die Erhöhung der Stundenzahl auf mindestens 900 Stunden besteht jedoch dringender Handlungsbedarf.

Abweichend vom o. a. Beschluss der IMK soll die Erhöhung der Stundenzahl nicht nur für die Jugendintegrationskurse gelten; dringender Handlungsbedarf besteht darüber hinaus auch für Elternintegrationskurse sowie Integrationskurse mit Alphabetisierung (Alphabetisierung sowohl von Analphabeten als auch zur Umalphabetisierung), weil hier ein besonderer Lernbedarf besteht. Gerade Eltern nehmen eine besondere Schlüsselposition im innerfamiliären Integrationsprozess ein.