Beschluss des Bundesrates
Benennung von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge

Der Bundesrat hat in seiner 966. Sitzung am 23. März 2018 beschlossen, gemäß § 20 HHG folgende Benennungen für den Stiftungsrat der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge für die Amtszeit vom 1. Mai 2018 bis 30. April 2022 vorzuschlagen: