Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 143. Sitzung am 30. Januar 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 19/16908 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes - Drucksachen 19/15621, 19/16404 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 21.02.20
Erster Durchgang: Drucksache. 581/19 (PDF)

1. "In Artikel 1 Nummer 1 wird § 2 wie folgt geändert:

2. In Artikel 1 Nummer 2 wird folgender Buchstabe c) angefügt: