Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Apothekengesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 154. Sitzung am 27. Januar 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung - Drucksache,l 5/4749 - den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Apothekengesetzes - Drucksachen 015/4293, 015/4643 -

mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen: Artikel 1 Nr. 2 (§ 14) wird wie folgt geändert: