Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates "Forderung nach Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen" - Antrag des Freistaates Bayern - Drucksache: 058/14 (PDF) in Verbindung mit

Entschließung des Bundesrates "Schutz der gentechnikfreien Produktion durch Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten sicherstellen" - Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Drucksache: 104/14 (PDF) in Verbindung mit

Entschließung des Bundesrates "Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft sichern - Handlungsmöglichkeiten der Länder stärken" - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen -Drucksache: 105/14 (PDF)

921. Sitzung des Bundesrates am 11. April 2014

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat zu den Vorlagen, die Entschließung gemäß Ziffer 1 zu fassen und diese Fassung gemäß Ziffern 2 bis 4 zu ergänzen:

1. 'Schutz der gentechnikanbaufreien Landwirtschaft durch Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten sicherstellen

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Empfehlung enthält eine Neufassung der Entschließung auf der Grundlage der zielgleichen Elemente der drei dem Bundesrat vorliegenden Entschließungsanträge zur Änderung des EU-Gentechnikrechts im Hinblick auf die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Mitgliedstaaten.

Zu begrüßen wäre es, wenn das EU-Recht eine Erweiterung der Möglichkeiten für Anbauverbote in den EU-Mitgliedstaaten vorsehen würde. Der derzeit diskutierte Vorschlag unter der griechischen Ratspräsidentschaft ist jedoch umstritten, vor allem die darin vorgesehene Option, dass EU-Mitgliedstaaten, wenn sie ein nationales Anbauverbot erteilen wollen, im Vorfeld während des EU-Zulassungsverfahrens den Antragsteller kontaktieren sollen. Darum werden in den Buchstaben b bis d konkrete Forderungen zu den weiteren Verhandlungen aufgestellt, u.a. dass Ansprechpartner der Mitgliedstaaten nur die Kommission - und nicht der Antragsteller sein sollte. Darüber hinaus sollte es keine zeitliche Beschränkung oder Ausschlussfrist für ein nationales Anbauverbot geben. Das heißt, auch nach Abschluss des Zulassungsverfahrens müssen die Mitgliedstaaten handlungsfähig bleiben.

2. Folgende Absätze sind anzufügen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Empfehlung versteht sich als Ergänzung der Empfehlung für eine Neufassung der Entschließung. Im Fall einer Anbauzulassung der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 vor einer Änderung des EU-Gentechnikrechts im Sinne einer rechtssicheren "optout"-Lösung und deren Umsetzung in das nationale Gentechnikrecht wird den Ländern nach geltendem EU- und nationalem Gentechnikrecht die Möglichkeit fehlen, rechtssicher einen Anbau in ihren Regionen zu verhindern. Die in den Buchstaben e und f vorgeschlagenen Lösungswege auf Ebene des nationalen Gentechnikrechts sollen die Handlungsmöglichkeiten der Länder im Falle eines in Deutschland geplanten Anbaus von Mais 1507 stärken.

3. Folgende Absätze sind anzufügen:

Der Bundesrat spricht sich bei der Umsetzung einer solchen Regelung in nationales Recht dafür aus,

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Empfehlung versteht sich als Ergänzung der Empfehlung für eine Neufassung der Entschließung.

4. Folgender Absatz ist anzufügen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Empfehlung versteht sich als Ergänzung der Empfehlung für eine Neufassung der Entschließung. Es stehen zur Entscheidung zum Anbau auf EU-Ebene nicht nur der transgene Mais 1507, sondern weitere gentechnisch veränderte Pflanzen an. Die Bundesregierung soll sich hierzu in der Ratsabstimmung nicht wie bisher enthalten, sondern gegen einen Anbau aussprechen.