Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2009 zu Belarus

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 100840 - vom 27. Januar 2010.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung vom 14. - 17. Dezember 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Rat in seinen vorgenannten Schlussfolgerungen vom 17. November 2009 anerkennt, dass sich neue Möglichkeiten für einen Dialog und eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Belarus mit dem Ziel eröffnen, echte Fortschritte auf dem Weg zur Demokratie und zur Achtung der Menschenrechte zu fördern, und seine Bereitschaft bekräftigt, die Beziehungen der Europäischen Union zu Belarus zu vertiefen, sofern Belarus weitere Fortschritte auf dem Weg zu Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit macht, sowie das Land dabei zu unterstützen, diese Ziele zu erreichen,

B. in der Erwägung, dass die Europäische Union Belarus als Partner in Bereichen wie Energieversorgungssicherheit, Verkehr, kulturelle Zusammenarbeit, Umwelt und Lebensmittelsicherheit sieht,

C. in der Erwägung, dass der Rat die Entwicklungen in Belarus nach dem Beschluss vom 16. März 2009 gemäß den in seinem Gemeinsamen Standpunkt 2009/314/GASP festgelegten Bedingungen bewertet und in der Folge beschlossen hat, die Reisebeschränkungen für bestimmte belarussische Staatsvertreter bis Oktober 2010 zu verlängern aber die Anwendung der Beschränkungen von Reisen in die Europäische Union ebenfalls bis Oktober 2010 auszusetzen,

D. in der Erwägung, dass seit Oktober 2008 einige positive Schritte - wie die Freilassung einiger politischer Gefangener und die Genehmigung des Vertriebs von zwei unabhängigen Zeitungen - unternommen worden sind,

E. in der Erwägung, dass die Kommission als Reaktion auf die von Belarus unternommenen positiven Schritte den Dialog mit dem Land in Bereichen wie Energie, Umweltschutz, Zölle, Verkehr und Lebensmittelsicherheit bereits intensiviert hat,

F. in der Erwägung, dass der Rat in seinem Beschluss vom 20. März 2009 über die Initiative "Östliche Partnerschaft", die die Kommission in ihrer oben erwähnten Mitteilung vom 3. Dezember 2008 mit dem Ziel einer Verbesserung der Zusammenarbeit mit einer Reihe osteuropäischer Länder auf den Weg gebracht hatte, Belarus einbezogen hat; in der Erwägung, dass eines der Ziele der Teilnahme von Belarus an der Initiative "Östliche Partnerschaft" und ihres parlamentarischen Arms EURONEST darin besteht, die Zusammenarbeit zwischen dem Land und der Europäischen Union, einschließlich der Dimension der Beziehungen zwischen den Menschen, zu intensivieren,

G. in der Erwägung, dass der Internationale Journalistenverband auf der Grundlage des Berichts über seine zusammen mit mehreren internationalen nichtstaatlichen Organisationen durchgeführte Erkundungsmission in Minsk vom 20. bis 24. September 2009 keinen nennenswerten Fortschritt im Bereich der Medienfreiheit in Belarus festgestellt hat,

H. in der Erwägung, dass sich Belarus verpflichtet hat, die Empfehlungen der OSZE und ihres Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (office for democratic institutions and human rights, ODIHR) hinsichtlich Verbesserungen seines Wahlgesetzes zu prüfen, um dieses in Einklang mit internationalen Standards für demokratische Wahlen zu bringen, sowie die OSZE zu den vorgeschlagenen Änderungen zu konsultieren; in der Erwägung, dass die Nationalversammlung von Belarus vor kurzem eine Reform des Wahlgesetzes ohne vorherige Konsultation der OSZE beschlossen hat,

I. in der Erwägung, dass Belarus weiterhin das einzige europäische Land ist, das die Todesstrafe verhängt; in Kenntnis der Tatsache, dass in den letzten Monaten weitere Todesurteile ergangen sind,

J. in der Erwägung, dass der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko am 2. November 2009 erklärt hat, dass "die Beziehungen zur Europäischen Union als einem mächtigen und starken gefestigten Partner einer der grundlegenden Faktoren für die Sicherung der Unabhängigkeit und Souveränität von Belarus sowie für die wirtschaftliche, wissenschaftliche und technologische Entwicklung des Landes" sind,