Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Programmausschuss für die spezifischen Programme zur Umsetzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020"
(2014-2020)

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um den Programmausschuss für die spezifischen Programme1 zur Umsetzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020) ergänzt werden, welcher in folgenden Zusammensetzungen tagt:

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für die Programmausschussformationen je eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.

Die Benennungen gelten zunächst für dreieinhalb Jahre bis zur Halbzeitbewertung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014- 2020).