Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst

Der Bundesrat hat in seiner 954. Sitzung am 10. März 2017 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 (§ 6 Absatz 2a Nummer 2 DWD-Gesetz)

Der Bundesrat bittet im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens die Vereinbarkeit des § 6 Absatz 2a Nummer 2 DWDG-E mit dem europäischen Wettbewerbsrecht und den Grundsätzen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit des Binnenmarktes sorgfältig zu prüfen.

Begründung:

Die in § 6 Absatz 2a Nummer 2 DWDG-E enthaltene faktische Ermächtigung des steuerfinanzierten Deutschen Wetterdienstes, meteorologische und klimatologische Dienstleistungen entgeltfrei dem Endverbraucher zur Verfügung stellen zu können, begegnet erheblichen wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit Europäischem Wettbewerbsrecht und den Grundfreiheiten der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach ständiger Rechtsprechung des EuGH europäisches Wettbewerbsrecht Anwendungsvorrang vor nationaler Gesetzgebung genießt.

Die unentgeltliche Abgabe von Leistungen des steuerfinanzierten Deutschen Wetterdienstes stellt eine Behinderung etablierter privatwirtschaftlicher Anbieter dar und errichtet für den Markteintritt neuer Anbieter oder neuer Angebote Marktzutrittsschranken. Wetterdienstleistungen für Endverbraucher, so zum Beispiel auch Reisewetterberichte, werden auf Grund des zahlreichen Reise- und Ausflugverkehrs über Grenzen hinweg auch grenzüberschreitend erbracht. Daraus ergibt sich eindeutig eine Binnenmarktrelevanz.