Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften
(Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - PStRÄndG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 219. Sitzung am 31. Januar 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 17/12192 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - PStRÄndG) - Drucksache 17/10489 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 01.03.13
Erster Durchgang: Drucksache. 304/12 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 10 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 10
Inkrafttreten