Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Thema Ausländische Investitionen - Absenkung der Eingriffsschwelle in § 56 Außenwirtschaftsverordnung

Der Bundesrat hat in seiner 967. Sitzung am 27. April 2018 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst

Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Thema Ausländische Investitionen - Absenkung der Eingriffsschwelle in § 56 Außenwirtschaftsverordnung

Anlage
Eingriffsschwellen bei der Überprüfung und Untersagung von Übernahmen durch Unionsfremde in den 12 EU-Mitgliedstaaten mit Investitionsprüfungs-Regelungen und in den G7-Staaten EU

EU-MitgliedstaatenEingriffsschwelleG7-StaatenEingriffsschwelle
DänemarksektorspezifischKanadakeine
Deutschland25 %Frankreich33,33 %
Finnland10 %Deutschland25 %
Frankreich33,33 %Großbritannien25 %
Großbritannien25 %Italiensektorspezifisch
ItaliensektorspezifischJapan10 %
Lettland50 %USA10 %
Litauen5 % oder bei einer Überschreitung von 33 % (wenn schon mehr als 5 %)
Österreich25 %
Polen49 %
Portugal49 %
Spaniensektorspezifisch

Hinweis: Auf EU-Ebene hat die Kommission - insbesondere auf Betreiben Deutschlands und Frankreichs - einen Vorschlag für eine neue Verordnung zur Investitionsprüfung vorgelegt. Die Kommission schafft einen neuen EU-weiten Rahmen für die Investitionsprüfung. Nicht geregelt wird aber in dem neuen EU-Verordnungsvorschlag eine Eingriffsschwelle (diese müssen von den Mitgliedstaaten selbst festgelegt werden). Des Weiteren verbleibt auch weiterhin die Entscheidungshoheit im Einzelfall bei dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat, auch bei größeren grenzüberschreitenden Projekten.