Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
(WaffVwV)

Punkt 38 der 826. Sitzung des Bundesrates am 13. Oktober 2006

Der Bundesrat möge beschließen, der Verwaltungsvorschrift mit folgender Maßgabe zuzustimmen:

Zu Abschnitt 1 Nr. 12.3.3

In Abschnitt 1 Rdn. 12.3.3 wird der Text zu 12.3.3.1 nach 13.6 verschoben, der Text zu 12.3.3.2 wird mit folgender Änderung als 12.3.3.1 übernommen:

Nr. 12.3.3.2 erhält folgende Fassung:

Begründung: Klarstellung des Gewollten.