Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
(Direktzahlungen-Durchführungsgesetz - DirektZahlDurchfG)

Punkt 10 der 921. Sitzung des Bundesrates am 11. April 2014

Der Bundesrat möge anstelle von Ziffer 10 der Ausschussempfehlungen beschließen:

Zu § 18 Absatz 2

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in die Rechtsverordnung nach § 18 Absatz 2 DirektZahlDurchfG eine Regelung aufzunehmen, mit der für Pufferstreifen entlang von Gewässern und Waldrändern eine Mindestbreite von neun Metern festgelegt wird, um einerseits deren ökologische Wirksamkeit zu gewährleisten und andererseits eine hinreichende Sicherheit bei der Fernerkundung im Rahmen der Überwachung zu gewähren.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Das Greening soll praxisgerecht für die Landwirtschaft und möglichst wirksam im Interesse des Umwelt- und Naturschutzes verwirklicht werden. In diesem Zusammenhang sind Streifenbreiten unter neun Metern unpraktikabel und nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand kontrollierbar.