Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 159. Sitzung am 26. Februar 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung - Drucksache 18/7676 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes - Drucksache 18/7055 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 18.03.16
Erster Durchgang: Drucksache. 494/15 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 6 wird wie folgt geändert:

2. Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa wird wie folgt gefasst:

"aa) In Satz 2 Nummer 1 werden die Wörter "im Sinne der §§ 14 und 15" durch die Wörter "im Sinne der in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung der §§ 14 und 15" und die Wörter " § 383 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 der Zivilprozessordnung" durch die Wörter " § 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes" ersetzt."

3. Nummer 12 wird wie folgt geändert:

4. Nummer 15 wird wie folgt geändert: