Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

Der Bundesrat hat in seiner 908. Sitzung am 22. März 2013 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu Artikel 2 (§ 2 Absatz 1 Nummer 2a - neu - KBAG)

In Artikel 2 ist der Nummer 1 folgende Nummer 0 voranzustellen:

'0. Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt:

"2a. für Zwecke der Zulassung von Fahrzeugen und der Zuteilung von Kennzeichen die Errichtung und den Betrieb informationstechnischer Systeme für eine zentrale elektronische, auch internetbasierte Verarbeitung von für diesen Zweck erforderlichen Daten und deren Weiterleitung an die für den Vollzug zulassungsrechtlicher Vorschriften zuständigen Behörden und Stellen,"'.

Begründung:

Auf Grund der sich im täglichen Leben zunehmend ändernden Prozesse sollte auch das Zulassungswesen für internetbasierte Vorgänge geöffnet werden. Es soll deshalb ermöglicht werden, dass die dafür erforderlichen Daten vom informationstechnischen System des Kraftfahrt-Bundesamtes zentral erfasst und an die zuständigen Behörden und Stellen der Länder weitergeleitet werden. Dies ermöglicht die Nutzung der sicheren und hochverfügbaren Infrastruktur des Kraftfahrt-Bundesamtes. Ziel ist es, die Grundlage dafür zu schaffen, dass alle Bürgerinnen und Bürger eine bundesweit einheitliche Eingabemaske nutzen und schlussendlich auch Anwendungen für mobile Geräte (Apps) entwickelt werden können, um den Nutzern zeitgemäße Verfahren zur Verfügung zu stellen.