Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge - Antrag der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz -

831. Sitzung des Bundesrates am 9. März 2007

Der federführende Finanzausschuss, der Agrarausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe der nachstehenden Änderungen zu fassen:

1. Zu Nummer 1a - neu -Nach Nummer 1 ist folgende Nummer 1a einzufügen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat insbesondere auch für die Land- und Forstwirtschaft erhebliche Auswirkungen. Dies gilt sowohl für das produktive Vermögen wie auch für das nicht produktive Vermögen. Eine Bewertung, wie sie gemäß Beschluss des BVerfG vorgeschrieben wird, dürfte in der Regel für Immobilien zu einer erheblichen Höherbewertung führen. In Verbindung mit dem Gesetzentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge werden dadurch notwendige betriebliche Anpassungen im Zuge des Strukturwandels erheblich erschwert.

Darüber hinaus verfügt die Berufsgruppe der Land- und Forstwirte üblicherweise auch im Privatbereich über überdurchschnittlich großes Immobilienvermögen, das in seiner Funktion jedoch unmittelbar dem Unternehmensumfeld zuzuordnen ist. So ist auf Grund überdurchschnittlich großer Familien und bei der Betriebsübergabe ausbedungener Altenteilerwohnrechte der einkommensteuerrechtlich dem Privatvermögen zugeordnete Wohnbereich überdurchschnittlich groß.

Darüber hinaus liegen die selbstgenutzten Wohnräume auf Grund betrieblicher Gründe oder historisch gewachsener Siedlungsstrukturen oftmals in Alleinlage, was in ballungsraumnahen oder landschaftlich attraktiven Regionen zu hohen bis sehr hohen Verkehrswerten führen kann.

Um zu verhindern, dass in diesen Fällen durch das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht enteignungsgleiche Eingriffe erfolgen, muss vor allem in diesem Sektor von den vom BVerfG explizit vorgesehenen Verschonungsregelungen Gebrauch gemacht werden.

2. Zu Nummer 3 Satz 2

In Nummer 3 Satz 2 sind am Ende der Punkt durch ein Komma zu ersetzen und folgende Wörter anzufügen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Mit dieser Ergänzung wird ein konkretes Enddatum für den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge genannt. Damit stellt der Bundesrat klar, dass er den Gesetzentwurf nicht auf die lange Bank schieben will, auch wenn evtl. die Klärung der Bewertungsfragen längere Zeit in Anspruch nehmen sollte. Bei der Änderung der Bewertung von Immobilien ist gerade bei Unternehmen mit größerem Immobilienbestand eine höhere erbschaftsteuerliche Belastung möglich. Daher ist die Erleichterung der Unternehmensnachfolge wichtiger denn je.