Beschluss des Bundesrates
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundes -Immissionsschutz gesetzes
Der Bundesrat hat in seiner 975. Sitzung am 15. März 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. März 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetz es nicht zu stellen.
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