Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Seychellen über die Fischerei vor der Küste der Seychellen für die Zeit vom 18. Januar 2005 bis zum 17. Januar 2011


Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0456 - vom 3. Februar 2006.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 15. Dezember 2005 angenommen.

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Seychellen über die Fischerei vor der Küste der Seychellen für die Zeit vom 18. Januar 2005 bis zum 17. Januar 2011 (KOM (2005) 421 - C6-0321/2005 - 2005/0173(CNS))(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

1. billigt den Vorschlag für eine Verordnung des Rates in der geänderten Fassung und stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;

2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik der Seychellen zu übermitteln.

Vorschlag der KommissionAbänderungen des Parlaments
Abänderung 1 Erwägung 2
(2) Als Ergebnis dieser Verhandlungen wurde am 23. September 2004 ein neues Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem genannten Abkommen für die Zeit vom 18. Januar 2005 bis 17. Januar 2011 paraphiert.(2) Als Ergebnis dieser Verhandlungen wurde am 23. September 2004 ein neues Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem genannten Abkommen für die Zeit vom 18. Januar 2005 bis 17. Januar 2011 paraphiert. Der Vorschlag für eine Verordnung über den Abschluss des neuen Protokolls wurde dem Europäischen Parlament am 14.Oktober 2005 und damit 14 Tage nach Ablauf der für die erste Zahlung vorgesehenen Frist vorgelegt.
Abänderung 2 Erwägung 4 a (neu)
(4a) Der Finanzbeitrag der EG muss auch für die Förderung der von der Fischerei lebenden Küstenbevölkerung verwendet werden.
Abänderung 3 Artikel 3 a (neu)
Artikel 3 a
Im vierten Jahr der Geltungsdauer des Protokolls und auch am Ende seiner Geltungsdauer vor Abschluss jedes weiteren Abkommens zur Verlängerung des Protokolls legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung des Abkommens und die Bedingungen, unter denen es umgesetzt wurde, vor. Dieser Bericht enthält auch eine Kosten-Nutzen-Analyse.
Abänderung 4 Artikel 3 b (neu)
Artikel 3 b
Auf der Grundlage der Berichte gemäß Artikel 3a und nach Konsultation des Europäischen Parlaments erteilt der Rat der Kommission gegebenenfalls ein Verhandlungsmandat im Hinblick auf die Annahme eines neuen Protokolls.
Abänderung 5 Artikel 3 c (neu)
Artikel 3c
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich Bericht über die Ergebnisse des in Artikel 7 des Protokolls beschriebenen mehrjährigen sektoralen Programms der Seychellen.
Abänderung 6 Artikel 3 d (neu)
Artikel 3 d
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat ein Exemplar der Berichte über die gezielten Maßnahmen zur Förderung einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Fischerei, die ihr die Behörden der Seychellen gemäß den Bestimmungen des Protokolls vorlegen.


1 Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.