Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu dem Fortschrittsbericht 2009 über die Türkei

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 102739 - vom 2. März 2010.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. Februar 2010 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei nach Billigung des Verhandlungsrahmens durch den Rat am 3. Oktober 2005 eröffnet wurden und dass die Aufnahme dieser Verhandlungen der Beginn eines langen und ergebnisoffenen Prozesses ist,

B. in der Erwägung, dass die Türkei sich zur Durchführung von Reformen, zur Pflege gutnachbarlicher Beziehungen und zu einer allmählichen Annäherung an die Europäische Union verpflichtet hat, und in der Erwägung, dass diese Anstrengungen als eine Chance zur weiteren Modernisierung für die Türkei gesehen werden sollten,

C. in der Erwägung, dass eine vollständige Einhaltung aller Kopenhagener Kriterien sowie die Fähigkeit der Europäischen Union zur Integration gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2006 auch weiterhin die Grundlage für den Beitritt zur Europäischen Union bleiben, die eine auf gemeinsamen Werten beruhende Gemeinschaft ist,

D. in der Erwägung, dass die Kommission zu der Schlussfolgerung gelangt ist, dass 2009 im Bereich der politischen Reformen nur wenige konkrete Fortschritte erzielt worden sind,

E. in der Erwägung, dass die Türkei die Bestimmungen des Assoziierungsabkommens EG-Türkei und des dazugehörigen Zusatzprotokolls im vierten Jahr in Folge noch nicht umgesetzt hat,

F. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Fortschrittsbericht 2009 über die Türkei Fragen aufgegriffen und erörtert hat, die vom Parlament in seiner letzten Entschließung zu den Fortschritten der Türkei hervorgehoben wurden,

Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten

Fähigkeit zur Übernahme der mit der Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen

Verpflichtung zu gutnachbarlichen Beziehungen

Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei