Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2008 zur Inhaftierung des chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 302731 - vom 14. Februar 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 17. Januar 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Menschenrechtler Hu Jia am 27. Dezember 2007 wegen angeblicher Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt von Polizeibeamten in seiner Wohnung festgenommen wurde,

B. in der Erwägung, dass Hu Jia und seine Frau Zeng Jinyan Menschenrechtsverletzungen in China in den letzten Jahren angeprangert und aufgrund ihrer Kampagnen längere Zeit unter Hausarrest verbracht haben,

C. in der Erwägung, dass sich Hu Jia in einem schlechten Gesundheitszustand befindet und an einer Leberkrankheit leidet, so dass er Medikamente einnehmen muss,

D. in der Erwägung, dass Zeng Jinyan im Time Magazine 2006 als eine der 100 "Heldinnen und Helden" der Welt bezeichnet wurde und zusammen mit Hu Jia 2007 den Sonderpreis von "Reporter ohne Grenzen" für China erhielt und für den Sacharow-Preis nominiert wurde,

E. in der Erwägung, dass die Menschenrechtsorganisationen die Festnahme als einen weiteren Schritt der chinesischen Staatsorgane bezeichnet haben, Kritiker im Vorfeld der Olympischen Spiele in Peking 2008 zum Schweigen zu bringen,

F. in der Erwägung, dass 57 chinesische Intellektuelle in einem umgehend veröffentlichten offenen Brief die sofortige Freilassung von Hu Jia gefordert haben,

G. in der Erwägung, dass der Präsident des Europäischen Parlaments am 31. Dezember 2007 eine Erklärung veröffentlicht hat, in der er die chinesischen Behörden wegen der Festnahme von Hu Jia ermahnte und sie nachdrücklich aufforderte, die Olympischen Spiele 2008 als Gelegenheit für China zu nutzen, unter Beweis zu stellen, dass ein Land, das Gastgeber des wichtigsten Sportereignisses der Welt ist, international anerkannten Menschenrechtsstandards, einschließlich der Meinungsfreiheit, verpflichtet ist,