Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2008 zur Lage in Ägypten

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 302731 - vom 14. Februar 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 17. Januar 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass im März 2007 ein gemeinsamer Aktionsplan EU-Ägypten in dem durch das Europa-Mittelmeerabkommen errichteten Assoziationsrat unterzeichnet wurde, dem die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten einerseits und die Arabische Republik Ägypten andererseits angehören; in der Erwägung, dass in diesem Aktionsplan die Schwerpunkte dargelegt sind, unter denen der Erhöhung der Effektivität der für die Stärkung der Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Förderung der Menschenrechte unter allen ihren Gesichtspunkten zuständigen Institutionen besonderes Augenmerk geschenkt werden soll;

B. in der Erwägung, dass die Förderung der Achtung der Demokratie, der Menschenrechte und der bürgerlichen Freiheiten zu den Grundprinzipien und Zielen der Europäischen Union gehört und eine gemeinsame Grundlage für die Entwicklung des Europa-Mittelmeer-Raums bildet,

C. in der Erwägung, dass es den Beziehungen zu Ägypten große Bedeutung beimisst und faire und transparente Wahlen als den einzigen Weg betrachtet, Fortschritte auf dem Weg zu einer demokratischeren Gesellschaft zu erzielen, und unter Betonung der Bedeutung Ägyptens und der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Ägypten für die Stabilität und Entwicklung des europäischmediterranen Raums,

D. in der Erwägung, dass die ägyptischen Stellen zugesagt haben, der Inhaftierung von Journalisten ein Ende zu setzen, dass diese Zusage aber bisher nicht eingelöst worden ist;

E. in der Erwägung, dass der oppositionelle Präsidentschaftskandidat Ayman Nur nach einem unfairen Gerichtsverfahren im Jahre 2005 aufgrund politisch motivierter Anschuldigungen immer noch eine fünfjährige Haftstrafe verbüßt und dass sich sein Gesundheitszustand infolge seiner Haft verschlechtert;

F. in Erwägung der Schließung des Zentrums für Gewerkschafts- und Arbeitnehmerdienstleistungen und seiner Zweigstellen, wo zum ersten Mal eine als Anwalt für eine gute Sache auftretende NGO durch eine Verwaltungsentscheidung geschlossen wurde, und der Schließung der Vereinigung für Rechtshilfe im Bereich der Menschenrechte (AHRLA) und der anschließenden Verurteilung des Menschenrechtsaktivisten Kamal Abbas, des allgemeinen Koordinators des Zentrums, aufgrund eines von ihm in der Zeitschrift Kalam Sanya veröffentlichten Essays wegen Verleumdung von Mohammed Mustafa,

G. in der Erwägung, dass die Kopten, die Bahai, die Schiiten, die Koranisten und Mitglieder anderer religiöser Minderheiten leider immer noch durch sektiererische Isolation erheblich benachteiligt werden;