Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Abgaben, Zölle, Steuern und sonstige Maßnahmen KOM (2009) 28 endg.; Ratsdok. 6147/09

Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10. Juli 2009 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

3. Zu einigen Regelungsvorschlägen besteht jedoch Klärungs- bzw. Änderungsbedarf. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, bei den weiteren Verhandlungen auf folgende Änderungen des Richtlinienvorschlags hinzuwirken:

Zu Artikel 2 (Anwendungsbereich)

Zu Artikel 4 (Auskunftsersuchen)

Zu Artikel 6 (Anwesenheit in den Amtsräumen der Behörden und Teilnahme an behördlichen Ermittlungen)

Zu Artikel 10 (Voraussetzungen für ein Beitreibungsersuchen)

Zu Artikel 11 und Artikel 15 (einheitlicher Vollstreckungstitel; einheitlicher Titel zum Ergreifen von Sicherungsmaßnahmen)

Zu Artikel 12 (Erledigung eines Beitreibungsersuchens)

Zu Artikel 19 (Kosten)

Zu Artikel 20 (Standardformblätter und Kommunikationsmittel)

Zu Artikel 23 (Weitergabe von Auskünften und Schriftstücken)

Zu Artikel 24 (Anwendung anderer Amtshilfeabkommen)

Zu Artikel 28 (Umsetzung)

Weitere Bemerkungen