Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 30. Januar 2008 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 24. Januar 2008 dem Bundesrat zugeleitet.
Die Vorlage ist von der Kommission am 24. Januar 2008 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
Hinweis: vgl.
Drucksache 187/06 (PDF) = AE-Nr. 060809 und AE-Nr. 070177.
Der Umdruck erscheint auf Wunsch des Ausschussbüros (FJ) vom 6. März 2008.
1. Einleitung
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundwert der Europäischen Union. Durch das Zusammenwirken von Gemeinschaft und Mitgliedstaaten hat sich die Situation von Frauen und Männern in Europa in einer Vielzahl von Bereichen spürbar verändert. So hat z.B. die Erwerbsbeteiligung der Frauen kontinuierlich zugenommen und das Bildungsniveau von Frauen ist heute höher als das der Männer. Trotzdem müssen noch viele Herausforderungen in Angriff genommen werden. Wenn auch die Fortschritte quantitativ gesehen unbestreitbar sind, so bedarf es doch insbesondere noch weiterer Anstrengungen, was die qualitative Seite der Gleichstellung anbelangt. Darin liegt die Hauptbotschaft dieses Berichts. 2007 war das Jahr der Umsetzung zahlreicher Aktionen, die 2006 von der Kommission im Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern bzw. vom Europäischen Rat im Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter angekündigt worden waren. All diese Aktionen, bei denen sowohl an quantitativen als auch an qualitativen Aspekten gearbeitet wird, haben eine echte Gleichstellung zwischen Frauen und Männern zum Ziel. Darüber hinaus hat die Kommission an der Aufstellung gemeinsamer Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz1 mitgewirkt, um die Schaffung von mehr und qualitativ hochwertigeren Arbeitsplätzen zu fördern. Das Jahr war auch von mehreren Feierlichkeiten und Ereignissen gekennzeichnet, die für die Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern von Bedeutung waren: 50. Jahrestag der europäischen Gleichstellungspolitik, Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle, 10. Jahrestag der Unterzeichnung des Vertrages von Amsterdam - Grundlage für die europäische Beschäftigungsstrategie und die Einbeziehung des Gleichstellungsaspekts in die gemeinschaftlichen Politikbereiche.
Der fünfte Jahresbericht über die Gleichstellung von Frauen und Männern, der auf Aufforderung des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erstellt wurde, ist der erste, der das auf 27 Mitgliedstaaten erweiterte Europa abdeckt. Die zunehmende Vielfalt der Europäischen Union kann für die Gleichstellungspolitik neue Herausforderungen bedeuten. Die Erweiterung um neue Mitgliedstaaten zeigt jedoch, dass sich diese Länder den Grundwerten der Europäischen Union verpflichtet fühlen und sich für die Erfüllung ihrer Grundaufgaben einsetzen, wozu auch die Gleichstellung von Frauen und Männern gehört.
2. Wichtigste Entwicklungen
2.1. Geschlechtsspezifische Unterschiede
Die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen ist ein strategisches Ziel, das in der Lissabon-Agenda für Wachstum und Beschäftigung an zentraler Stelle steht. In den vergangenen zehn Jahren wurden unbestreitbar Fortschritte bei der Anhebung des Beschäftigungsstands von Frauen erzielt, jedoch sind noch Anstrengungen erforderlich um auch qualitative Verbesserungen der Beschäftigung zu erreichen.
Die Beschäftigung von Frauen war ausschlaggebend für das anhaltende Beschäftigungswachstum in der EU in den letzten Jahren. Zwischen 2000 und 2006 hat der Beschäftigungsstand in der EU-27 um fast 12 Millionen Personen, darunter über 7,5 Millionen Frauen, zugenommen. Die Beschäftigungsquote der Frauen ist jedes Jahr gestiegen und hat 2006 57,2 % erreicht, 3,5 % mehr als im Jahr 2000; damit rückt das bis 2010 gesteckte Ziel von 60 % in Reichweite. Im gleichen Zeitraum hat die Beschäftigungsquote der Männer um weniger als 1 % zugenommen.
Bei den Arbeitnehmern über 55 Jahren steigt die Beschäftigungsquote der Frauen ebenfalls schneller als die der Männer und hat 34,8 % erreicht, ein Zuwachs von 7,4 % gegenüber 2000. Gleichzeitig erreichte die Arbeitslosenquote bei Frauen mit 9 % den niedrigsten Stand seit zehn Jahren.
Diese positive Entwicklung hat zu einer deutlichen Verringerung des Unterschieds zwischen den Beschäftigungsquoten von Frauen und Männern geführt; von 17,1 % im Jahr 2000 ist er auf 14,4 % 2006 zurückgegangen. Jedoch wirft das bloße Fortbestehen eines Unterschieds zwischen den Beschäftigungsquoten - auch bei den Jugendlichen (6 % bei den 15-24-Jährigen) - Fragen auf, insbesondere vor dem Hintergrund der besseren Leistungen junger Frauen in Schulen und Universitäten.
Zudem scheint sich dieser Unterschied mit dem Alter zu verstärken und erreicht bei den über 55-Jährigen 17,8 %.
Mehrere Aspekte der Qualität der Arbeitsplätze von Frauen sind nach wie vor problematisch. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine der Dimensionen der Arbeitsplatzqualität, die die Kommission hervorgehoben hat2. Bei den Indikatoren für Entlohnung, Segregation des Arbeitsmarktes und Anzahl der Frauen in Entscheidungspositionen sind jedoch seit mehreren Jahren keine bedeutenden Fortschritte festzustellen. So liegt das Lohngefälle seit 2003 stabil bei 15 % und ist seit 2000 nur um 1 % gesunken. Die geschlechtsspezifische sektorale und berufliche Segregation nimmt nicht ab, sondern steigt in manchen Ländern sogar an, was ein Anzeichen dafür ist, dass die in den Arbeitsmarkt eintretenden Frauen in Sektoren und Berufen unterkommen, die bereits durch einen hohen Frauenanteil gekennzeichnet sind. Die Anzahl von Frauen in Führungspositionen stagniert in Unternehmen bei 33 % und nimmt in der Politik nur sehr langsam zu - lediglich 23 % der nationalen und 33 % der europäischen Abgeordneten sind Frauen.
Außerdem können bei allen anderen Dimensionen der Arbeitsplatzqualität, z.B. bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, bei den Arbeitsorganisationsformen, die die Kompetenzen nicht voll ausschöpfen, oder im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, weiterhin Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern bestehen. Das zeigt sich etwa in dem starken Rückgang der Beschäftigungsquote bei Frauen mit kleinen Kindern (durchschnittlich -13,6 %), während die Quote bei Männern steigt. Somit liegt die Beschäftigungsquote für Frauen mit Kindern bei nur 62,4 %; dem steht eine Quote von 91,4 % bei den Männern gegenüber, was einem Unterschied von 29 % entspricht. Mehr als drei Viertel der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen (76,5 %).
Somit arbeitet jede dritte Frau Teilzeit, wohingegen dies von zehn Männern weniger als einer tut. Frauen werden auch häufiger mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt (15,1 %, d. h. 1 % mehr als die Männer).
Mit anderen Worten: Es scheint, dass die bedeutenden Anstrengungen, die im Rahmen der Europäischen Strategie für Wachstum und Beschäftigung unternommen worden sind, um mehr und bessere Arbeitsplätze für Frauen zu schaffen ("more and better jobs"), eher in quantitativer Hinsicht Früchte getragen haben als in qualitativer.
Im sozialen Bereich existieren auch weiterhin Unterschiede, die die Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt widerspiegeln. So sind Frauen (4,5 %) nach wie vor deutlich häufiger von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen als Männer (3,5 %). Die kürzeren, langsamer voranschreitenden Berufslaufbahnen der Frauen und die schlechtere Entlohnung wirken sich auch auf das Armutsrisiko aus, insbesondere bei den über 65-Jährigen (21 %, d. h. 5 % mehr als bei Männern).
2.2. Politische und legislative Entwicklungen
Der Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern3 hat der Gemeinschaftspolitik in diesem Bereich einen neuen Impuls verliehen. Die Kommission legt jedes Jahr ein detailliertes Arbeitsprogramm4 mit den im Rahmen des Fahrplans bereits angelaufenen und geplanten Maßnahmen vor. Aus dem Programm geht hervor, dass bei der Einbeziehung des Geschlechteraspekts in die Politikbereiche der Europäischen Union, insbesondere in den im Fahrplan ausgewiesenen Hauptbereichen, bedeutende Fortschritte erzielt worden sind.
Die Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben gilt als zentrales Element der Gleichstellung von Frauen und Männern und als vorrangiger Handlungsbereich im Rahmen des Fahrplans. Sie ist auch ein bedeutender Faktor für die Arbeitsplatzqualität. Die Kommission hat Ende 2006 eine förmliche Anhörung der Sozialpartner5 auf europäischer Ebene zur möglichen Ausrichtung einer Gemeinschaftsaktion in diesem Bereich eingeleitet, um den bestehenden Rahmen zu verbessern bzw. zu vervollständigen. Gemäß der Anhörung stimmen die Sozialpartner darin überein, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, insbesondere um Männer zu einer verstärkten Beteiligung am Familienleben zu bewegen. Die Kommission hat am 30. Mai 2007 die zweite Phase6 der Anhörung eingeleitet in der es um die Inhalte möglicher Vorschläge in diesem Bereich geht.
Diese betreffen vor allem die Verbesserung der Bestimmungen über den Mutterschafts- und Elternurlaub, die Einführung neuer Urlaubsarten (Vaterschafts-, Adoptionsurlaub oder Urlaub zur Betreuung abhängiger Familienmitglieder) und andere nichtlegislative Maßnahmen. Nach Auswertung der Antworten kann die Kommission gegebenenfalls Vorschläge zur Verbesserung des bestehenden rechtlichen Rahmens vorlegen und wird dabei der Aufnahme eventueller Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern und den Ergebnissen der erforderlichen Folgenabschätzungen Rechnung tragen.
Außerdem hat die Kommission die vom Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung vorgeschlagene Europäische Allianz für die Familie unterstützt7, eine Plattform für Austausch und Expertise hinsichtlich familienfreundlicher Maßnahmen und bewährter Verfahren der Mitgliedstaaten, mit denen die Herausforderungen des demografischen Wandels bewältigt werden sollen.
Die Gesetzgebung hat schon immer eine zentrale Rolle gespielt, wenn es um Fortschritte bei der Gleichstellung von Frauen und Männern ging. Was die Gesetzgebung im Bereich der Gleichbehandlung betrifft, so sind die wegen Nichtumsetzung der Richtlinie 2002/738 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren außer in einem Fall abgeschlossen, in dem die Umsetzung nach wie vor nur teilweise erfolgt ist. Die nationalen Umsetzungsmaßnahmen werden derzeit auf Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht überprüft. Die erste in Artikel 226 EG-Vertrag vorgesehene Verfahrensphase wurde 2007 eingeleitet. Die Überprüfung der nationalen Rechtsvorschriften auf Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht wird 2008 fortgesetzt.
Trotz gewisser Fortschritte bestehen nach wie vor große Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt, was dem Ziel einer gleichen wirtschaftlichen Unabhängigkeit entgegensteht. Die Kommission hat insbesondere in einer am 18. Juli 20079 angenommenen Mitteilung ihren Einsatz unterstrichen, alles Notwendige in die Wege zu leiten, um das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zu bekämpfen. Dabei geht es vor allem darum, die Fähigkeit zur Analyse dieses nach wie vor komplexen und noch nicht richtig verstandenen Phänomens auszubauen um gezielte Aktionen in die Wege zu leiten und mögliche Verbesserungen des geltenden Rechtsrahmens auszumachen. Darüber hinaus wird - besonders im Rahmen des neuen Zyklus der Strategie für Wachstum und Beschäftigung und der gemeinsamen Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz10 - ein abgestimmtes Handeln erforderlich sein, um alle noch bestehenden Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen.
Mit der aktiven Unterstützung der Kommission wurde das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen eingerichtet. Nach der Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrates11 verfügt das Institut nun über ein Entscheidungsgremium. Das Institut soll die Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern umfassend fachlich unterstützen.
3. Herausforderungen und Orientierungen für die künftige Politik
Im Sinne der Europäischen Strategie für Wachstum und Beschäftigung hat die Verbesserung der Arbeitsplatzqualität eine entscheidende Bedeutung für das Wohlergehen der Arbeitnehmer sowie für die Erhöhung von Produktivität und Beschäftigung. Der letzte Zyklus war durch einen beständigen Anstieg der Beschäftigungsquote bei Frauen gekennzeichnet; im Hinblick auf die Qualität der Arbeitsplätze waren die Fortschritte jedoch weniger spürbar. Die geschlechtsspezifischen Unterschiede sind immer noch groß, insbesondere bei den Formen der Arbeitsorganisation von Frauen und Männern (vor allem in Bezug auf Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverträge oder qualitativ schlechtere bzw. schlechter entlohnte Beschäftigungen); die horizontale und vertikale Segregation des Arbeitsmarktes besteht weiterhin und verstärkt sich in einigen Ländern sogar, das Lohngefälle nimmt nicht ab.
Es müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um das Ziel von "mehr qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen" zu erreichen, wobei die Wichtigkeit eines Flexicurity-Ansatzes und die unterschiedlichen Auswirkungen beschäftigungspolitischer Maßnahmen auf das Leben von Frauen und Männern zu berücksichtigen sind. Dieser Ansatz muss sowohl die eigentliche Qualität der Arbeit als auch alle anderen relevanten Aspekte berücksichtigen, wie z.B. die Entwicklung von Infrastrukturen, die allen den Zugang zum Arbeitsmarkt und den Verbleib auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen, oder die Möglichkeit, frei von Stereotypen die eigenen beruflichen Ziele zu verwirklichen und persönliche Entscheidungen zu treffen. Gleichermaßen wichtig ist es, die institutionellen Mittel zu schaffen, die für Good Gouvernance und eine wirksame Erfüllung politischer Verpflichtungen notwendig sind.
3.1. Qualitativ hochwertige Arbeitsplätze für eine gleiche wirtschaftliche
Unabhängigkeit von Frauen und Männern Die Anhebung des Beschäftigungsniveaus muss mit einer qualitativen Verbesserung der Beschäftigung einhergehen12. Qualitativ hochwertige Arbeitsplätze ziehen Arbeitnehmer an und ermöglichen ihnen, ihr Leistungspotenzial voll auszuschöpfen, was zur Verbesserung der allgemeinen Lebensqualität der Gesellschaft beiträgt. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitsplatzqualität. Es müssen sowohl die bestehenden Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt behoben als auch alle Dimensionen der Qualität aus einer geschlechterbezogenen Perspektive betrachtet werden, einschließlich der Themen Gesundheit und Wohlergehen am Arbeitsplatz.
- - Die Bemühungen, geschlechtsspezifische Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen, müssen im Rahmen des neuen Zyklus der Europäischen Strategie für Wachstum und Beschäftigung fortgesetzt und intensiviert werden, um den Ungleichheiten in den Bereichen Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Entlohnung sowie der Segregation des Arbeitsmarktes entschieden entgegenzuwirken.
- - Die Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sollte verstärkt werden und sich sowohl an Männer als auch an Frauen richten, insbesondere mit innovativen und flexiblen Arbeitsorganisationsformen und Urlaubsarten, die die Beteiligung am und den Verbleib auf dem Arbeitsmarkt von Frauen und Männern, die abhängige Personen betreuen, unterstützen und eine bessere Verteilung der häuslichen und familiären Aufgaben in Einklang mit dem Prinzip der gemeinsamen Verantwortung anregen.
- - Die berufliche Weiterbildung der Arbeitnehmer sollte sichergestellt sein, damit sie Möglichkeiten erhalten, ihr Potenzial das ganze Leben lang zu nutzen; mit der Weiterbildung sollte darüber hinaus eine gleiche Verteilung der Geschlechter in Entscheidungspositionen angestrebt werden.
- - Bei den Antworten auf Fragen in den Bereichen Gesundheit, Wohlergehen am Arbeitsplatz sowie Qualität der Arbeitsumgebung sollten die Situation und spezifischen Probleme von Frauen und Männern berücksichtigt werden.
- - Es ist Sorge dafür zu tragen, dass das aus den Strukturfonds zur Verfügung stehende Potenzial umfassend genutzt wird, um die Maßnahmen zur quantitativen und qualitativen Verbesserung der Beschäftigungssituation zu unterstützen.
3.2. Qualitativ hochwertige Dienstleistungen für bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Die Möglichkeit, Berufs- und Privatleben13 miteinander zu vereinbaren, hängt sowohl von einer modernen Arbeitsorganisation ab, die Flexibilität und Sicherheit im Rahmen einer Gender-Perspektive kombiniert, als auch von der Verfügbarkeit gut zugänglicher und erschwinglicher Dienstleistungen von hoher Qualität. Es wurde viel getan, um die Verfügbarkeit dieser Dienstleistungen bzw. den Zugang zu ihnen zu verbessern, insbesondere bei der Kinderbetreuung und der Pflege anderer abhängiger Personen. Die qualitativen Aspekte erfordern gleichermaßen Aufmerksamkeit, wie es vor allem die Anhörung der Kommission über die aktive Einbeziehung gezeigt hat14.
- - Die Bemühungen, die Verfügbarkeit von und den Zugang zu Betreuungseinrichtungen für Kinder gemäß den Barcelona-Zielen15 und von Einrichtungen für betreuungsbedürftige abhängige Personen zu verbessern, sollten fortgesetzt und verstärkt werden, wobei gleichermaßen auf die Qualität dieser Dienstleistungen und ihre zeitliche Verfügbarkeit zu achten ist.
- - Die Qualität der Betreuungseinrichtungen sollte durch eine fortlaufende Weiterbildung und Verbesserung der Qualifikationen des Personals sowie durch Arbeitsbereicherung in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen gefördert werden.
- - Eine angemessene Qualität der Dienste von allgemeinem Interesse, vor allem der Verkehrsdienste, der Behörden bzw. Arbeitsverwaltungen, sollte garantiert werden. Es sollte besonders darauf geachtet werden, dass die Öffnungszeiten dieser Dienste auf die Arbeitszeiten von ganztags tätigen Frauen und Männern, die die Verantwortung für abhängige Personen tragen, abgestimmt sind.
- - Es ist dafür zu sorgen, dass das aus den Strukturfonds zur Verfügung stehende Potenzial umfassend genutzt wird, um einen verbesserten Zugang zu und eine höhere Qualität von denjenigen Diensten zu fördern, die zu einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für alle beitragen.
3.3. Bekämpfung von Stereotypen und Unterstützung individueller Entscheidungen
Stereotypen behindern selbständige Entscheidungen von Männern und Frauen. Sie tragen zum Fortbestehen von Ungleichheiten bei, indem sie die Wahl von Bildungs-, Ausbildungs- und Berufswegen, die Aufgabenverteilung im Haushalt und in der Familie und die Besetzung von Führungspositionen beeinflussen. Sie können auch einen Einfluss auf die Wertschätzung der Arbeit jedes einzelnen haben. Die Beseitigung der Stereotype gehört zu den Prioritäten des Fahrplans und des Handlungsrahmens der europäischen Sozialpartner im Bereich Gleichstellung.
- - Die Bekämpfung von geschlechtsspezifischen Stereotypen muss schon bei kleinen Kindern einsetzen und sollte ein Verhalten fördern, das die individuelle Wahl von Bildungswegen respektiert und auf die Gleichstellung von Frauen und Männern - auch bei der Aufgabenverteilung in Haushalt und Familie - abzielt.
- - Die kulturellen Barrieren müssen aufgehoben werden, um Frauen und Männern den Zugang zu nicht traditionellen Berufen - einschließlich zu Entscheidungspositionen - zu erleichtern; individuelle Entscheidungen müssen voll und ganz unterstützt werden.
- - Der Ansatz einer lebenslangen Bildung, beruflicher Weiterentwicklung und Ausrichtung sollte frei von jeglichen Stereotypen sein. Die im Bereich berufliche Bildung und Orientierung tätigen Personen müssen für diese Thematik sensibilisiert werden.
- - Die Medien müssen in das Vorgehen gegen stereotype Vorstellungen von Frauen und Männern einbezogen werden und ein realistisches Bild von deren Fähigkeiten verbreiten.
3.4. Institutionelle Mechanismen zur Unterstützung politischer Initiativen und zur Umsetzung der Gesetzgebung
Klare Verpflichtungen zu einer Förderung der Gleichheit von Frauen und Männern wurden auf höchster politischer Ebene von der Kommission, dem Europäischen Rat und den europäischen Sozialpartnern ausgesprochen. Der Fahrplan misst der Good Gouvernance eine große Bedeutung bei; diese ist wichtig, um wirksame Mittel verfügbar zu machen, die für die Einhaltung der Verpflichtungen erforderlich sind.
- - Es ist wichtig, Instrumente für die Ausbildung und Umsetzung zu entwickeln, die es allen Akteuren ermöglichen, in ihren jeweiligen Tätigkeitsfeldern und auch bei der Bewertung der besonderen Auswirkung, die einschlägige Maßnahmen auf Frauen und Männer haben, die Gender-Perspektive zu berücksichtigen. Außerdem ist darauf zu achten, dass die bestehenden Instrumente, wie das von der Kommission erstellte Handbuch über die Einbeziehung der Gender-Perspektive in beschäftigungspolitische Maßnahmen16, effektiv genutzt werden.
- - Es ist entscheidend, die Kapazitäten der wichtigsten Akteure und Einrichtungen, die für die Gleichstellung von Frauen und Männern arbeiten, auszubauen, damit sie über die Kompetenzen, Instrumente und Ressourcen verfügen, die sie für die Umsetzung ihrer Maßnahmen benötigen.
- - Die Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen muss durch quantitative und qualitative Indikatoren sowie durch nach Geschlecht aufgeschlüsselte Statistiken, die zuverlässig, vergleichbar und zeitnah verfügbar sind, sichergestellt werden.
4. Schlussfolgerungen
Um eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern in quantitativer und qualitativer Hinsicht zu erreichen, wird der Europäische Rat aufgefordert, die Mitgliedstaaten unverzüglich darauf zu dringen, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft die im Vorangehenden aufgezeigten Herausforderungen in Angriff zu nehmen. Gemäß dem vorliegenden Bericht sollten folgende Aspekte besonderes Augenmerk erhalten:
- - quantitative und qualitative Verbesserung der Beschäftigung von Frauen im neuen Zyklus der Europäischen Strategie für Wachstum und Beschäftigung;
- - Einbeziehung des Geschlechteraspekts in alle Dimensionen der Arbeitsplatzqualität;
- - Weiterentwicklung von Angebot und Qualität der Dienste, die Männern und Frauen die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ermöglichen;
- - Bekämpfung von Stereotypen in der Bildung, der Beschäftigung und den Medien sowie Hervorhebung der Rolle der Männer bei der Förderung der Gleichstellung;
- - Entwicklung von Instrumenten zur Folgenabschätzung von Maßnahmen unter dem Geschlechteraspekt.
- 1 KOM (2007) 359.
- 2 KOM (2001) 313.
- 3 KOM (2006) 92.
- 4 SEK(2007) 537.
- 5 SEK(2006) 1245.
- 6 http://ec.europa.eu/employment_social/social_dialogue/consultations_de.htm
- 7 KOM (2007) 244.
- 8 Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen.
- 9 KOM (2007) 424.
- 10 KOM (2007) 359.
- 11 Beschluss des Rates vom 30.5.2007 (2007/C 128/02) und der Kommission vom 30.4.2007.
- 12 Dieses Thema wurde im Oktober 2007 auf der informellen Tagung der für Gleichstellungsfragen zuständigen Minister im Rahmen der portugiesischen Ratspräsidentschaft besonders hervorgehoben.
- 13 Die Frage der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben gehört zu den Hauptthemen der Erklärung der Dreier-Präsidentschaft über die Gleichstellung der Geschlechter in der EU, die bei der informellen Tagung der für Gleichstellungsfragen zuständigen Minister im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft im Mai 2007 angenommen wurde.
- 14 KOM (2007) 620.
- 15 Betreuung von 33 % der Kinder zwischen 0 und 3 Jahren und 90 % der Kinder zwischen 3 Jahren und dem schulpflichtigen Alter bis zum Jahr 2010.
- 16 http://ec.europa.eu/employment_social/gender_equality/docs/2007/manual_gend_mainstr_en.pdf