Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum

COM (2012) 128 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl.
Drucksache 620/09 (PDF) = AE-Nr. 090496 und AE-Nr. 110496

Brüssel, den 23.3.2012
COM (2012) 128 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum

1. Einleitung

Die Ostsee ist nach wie vor eines der empfindlichsten Gebiete Europas, was jeden Sommer durch die Algenblüte veranschaulicht wird. Sensibel reagiert sie auch auf die Tatsache, dass immer mehr und größere Schiffe durch das flache Gewässer mit seinen schmalen Meerengen fahren. Die aus der Vergangenheit herrührenden Teilungen müssen noch überwunden werden. Forschung, Innovation und Handelsbeziehungen müssen intensiviert werden; die Verkehrsund Energienetze weisen noch große Lücken auf: allzu oft noch sind der Osten und der Norden der Region von den übrigen Teilen der EU isoliert.

Aus diesen Gründen hat die Kommission im Juni 2009 im Nachgang zu einer Aufforderung des Europäischen Rates eine Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum angenommen. Mit dieser Strategie sollen die wichtigsten Herausforderungen - nachhaltige Umwelt, Wohlstand, Zugänglichkeit und Sicherheit - angegangen werden; gleichzeitig sollen auch die Chancen genutzt werden, um aus dem Ostseeraum eine integrierte, zukunftsorientierte Region von Weltklasse zu machen, einer "europäischen Spitzenregion". Mit Blick auf eine wirksamere Entwicklung der Region sollen die Maßnahmen von Mitgliedstaaten, Regionen und Gemeinden, EU, Organisationen des Ostseeraums, Finanzinstituten und Nichtregierungsorganisationen koordiniert werden. Die Strategie sieht auch die regionale Durchführung der integrierten Meerespolitik im Ostseeraum vor.

Die Kommission veröffentlichte im Juni 2011 einen Sachstandsbericht1. In seinen am 15. November 2011 angenommenen Schlussfolgerungen rief der Rat (Allgemeine Angelegenheiten) daraufhin die Kommission auf, "die EU-Strategie für den Ostseeraum bis Anfang 2012 [...] zu überarbeiten." Dieser Aufforderung kommt die Kommission mit der vorliegenden Mitteilung nach, indem sie Folgendes vorschlägt:

Die Strategie muss die Europa-2020-Ziele für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und die sich abzeichnenden politischen Entwicklungen der EU widerspiegeln, u.a. die Bedeutung, die der Zusammenarbeit im Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen eingeräumt wird, die vorgeschlagenen kohäsionspolitischen Reformen (vor allem die stärkere thematische Konzentration) sowie die Stellung makroregionaler und auf die Meeresbecken bezogener Strategien im gemeinsamen strategischen Rahmen, in Partnerschaftsvereinbarungen und in operationellen Programmen.

Die Zusammenarbeit im Ostseeraum stärkt und fördert andere EU-Politiken, wie die Klimaschutzpolitik, Horizont 2020 im Bereich Forschung und Innovation sowie das Programm "Erasmus für alle" im Bereich Bildung, und unterstützt die Durchführung der integrierten Meerespolitik und der Politik des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V). Die derzeitigen Arbeiten zeigen, dass dieser makroregionale Ansatz dem Fortschritt ein neues kooperatives und praktisches Element verleiht.

2. Übergang zu einem neuen Ordnungsrahmen für die Strategie

Angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte sind innovative Konzepte gefordert, bei denen die Maßnahmen und verfügbaren Mittel optimal zum Einsatz gelangen. Das makroregionale Konzept bietet einen integrierten Rahmen für Herausforderungen, die für die nationale Ebene zu weitgefasst und für die EU-27 zu spezifisch sind.

Um die Strategie verstärkt in den Brennpunkt zu rücken und ihr eine klarere Ausrichtung zu verleihen, ist es erforderlich, die Kernziele eindeutiger zu bestimmen und festzulegen, wie sie erreicht werden sollen. Diese Mitteilung legt daher folgende drei allgemeine Ziele für die Strategie mit Indikatoren und Zielvorgaben fest:

Somit ist ein neuer Rahmen vorgegeben, in dem den Empfehlungen des Rates Folge geleistet werden kann.

2.1. Politisches Engagement

Um weiterhin politisches Engagement auf hoher Ebene zu gewährleisten, müssen die Ergebnisse der Strategie sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene deutlicher sein. Entsprechend der Forderung des Rates sollte die Strategie - wann immer sich dies empfiehlt - in die Tagesordnung der verschiedenen Ratsformationen aufgenommen werden. Strategiebezogenen Erwägungen sollte in den Debatten über den Haushalt und sonstigen Diskussionen Rechnung getragen werden.

Die regionalen und kommunalen Akteure müssen stärker eingebunden werden. Die neuen Verordnungen für die Kohäsionspolitik greifen diesen Aspekt auf und schlagen vor, dass makroregionale Strategien bei der Ausgestaltung und Umsetzung neuer Programme Berücksichtigung finden sollen.

Politisches Engagement muss sich in administrativem Engagement, also ausreichender Personalausstattung und Kontinuität der Mitarbeiter, niederschlagen.

2.2. Abstimmung der politischen Maßnahmen

Politische Antworten sollten dem territorialen Charakter der Herausforderungen und Chancen der Region gerecht werden. Nach dem Vorbild der vorgeschlagenen systematischen Einbeziehung von Klimaschutzerwägungen in die Kohäsionspolitik sollten politische Initiativen kohärent sein und Synergien fördern. Die Kommission wird die politischen Entwicklungen regelmäßig überprüfen, um die Übereinstimmung mit den Zielen der Makroregion zu gewährleisten.

Indem sie die makroregionale Perspektive im Auge behalten, können die zuständigen Arbeitsgruppen des Rates und die parlamentarischen Ausschüsse dazu beitragen, dass die Politik unter dem Gesichtspunkt der territorialen Wirkung und Kohäsion positive Ergebnisse erzielt. Angesichts des sektorübergreifenden Charakters der Strategie ist ein regelmäßiges Followup in den verschiedenen Ratsformationen empfehlenswert.

Ein ähnlicher Ansatz ist auch auf lokaler, regionaler, subregionaler und nationaler Ebene erforderlich, d.h. die politische Tätigkeit soll mit Bestandsaufnahmen auf allen Ebenen einhergehen.

2.3. Abstimmung der Finanzierung

In Anbetracht der gegenwärtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weist die Kommission mit Nachdruck auf die Notwendigkeit hin, die finanziellen Mittel, die auf nationaler und auf EU-Ebene zur Verfügung stehen, wirksam zu nutzen. Um eine maximale Wirkung der makroregionalen Finanzmittel zu erzielen, sollten die Mitgliedstaaten und sonstigen Geldgeber eine (neue) Festsetzung der Prioritäten in Einklang mit den Zielen der Strategie sicherstellen.

Der Sachstandsbericht der Kommission vom Juni 2011 verzeichnete zwar diesbezüglich beachtliche Fortschritte, dennoch bedarf es weiterer Anstrengungen. Die Strategie kann nur dann zu den erhofften Ergebnissen führen, wenn eine enge Verzahnung mit allen verfügbaren Finanzierungsquellen erfolgt, wie dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, dem Europäischen Fischereifonds 2, der Fazilität "Connecting Europe", dem Programm LIFE sowie den Programmen in den Bereichen Forschung und Innovation, Bildung, Kultur und Gesundheit.

Es ist wichtig, bei dieser Abstimmung den Schwerpunkt sowohl auf die finanziellen als auch auf die strukturellen Änderungen zu legen. Die Verwaltungsbehörden der operationellen Programme im Ostseeraum sollten einen flexibleren Ansatz verfolgen, indem sie z.B. die Finanzierung von Langzeitprojekten ermöglichen und Startkapital anbieten. Es bedarf einer verstärkten transnationalen Dimension bei den nationalen und regionalen Programmen, da Programme der territorialen Zusammenarbeit allein nicht ausreichen werden. Die Arbeiten zum Rahmen für die Durchführungsfazilität sind fortzusetzen, um internationale Finanzinstitute, andere Geldgeber und den Privatsektor einzubinden und so die Hebelwirkung der verfügbaren Mittel zu vergrößern.

Wichtige Schritte wurden unternommen, um die Unterstützung für das makroregionale Konzept im Finanzrahmen 2014-2020 zu verbessern. Während die Strategie im Jahr 2009 mitten in einem Programmplanungszeitraum anlief, als es kaum möglich war, Einfluss auf die Programminhalte zu nehmen, enthalten die Vorschläge für die Kohäsionspolitik im nächsten Programmplanungszeitraum klare strategische und praktische Verbindungspunkte. Bei der Ausgestaltung von Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programmen auf regionaler, nationaler, grenzüberschreitender und transnationaler Ebene ist den makroregionalen Zielen und Prioritäten Rechnung zu tragen. Die Forderung, die Finanzmittel auf eine beschränkte Anzahl thematischer Bereiche, die für die Strategie relevant sind, zu konzentrieren, fördert auch greifbare Ergebnisse.

Es ist überaus wichtig, dass sich die Akteure auf allen Ebenen so bald wie möglich mit der Frage befassen, wie und nach welchen Prioritäten die Abstimmung der Finanzierung im nächsten Finanzzeitraum erfolgen soll, wobei es gilt, den Aktionsplan sowie die auf Ebene der Strategie und der Schwerpunktbereiche festgelegten Zielvorgaben zu berücksichtigen.

2.4. Governance

Der Pilotcharakter der Strategie und die Eigenverantwortung eines sehr breiten Kreises von Stakeholdern, u.a. lokalen und regionalen Behörden, nationalen Ministerien, Kommissionsdienststellen, internationalen Finanzinstituten, Vertretern des Privatsektors und von NRO, setzt eine offene, gleichzeitig jedoch effiziente Governance- Struktur voraus.

Ausgehend von der bisherigen Erfahrung betont der Rat, "dass die Kommission und die betreffenden Mitgliedstaaten gemeinsam die Rolle und die Zuständigkeiten der wichtigsten Akteure3 für die Durchführung der EU-Strategie für den Ostseeraum verdeutlichen müssen, damit transparente Leitlinien für deren Aufgabenstellung vorliegen und sie die Strategie wirksamer durchsetzen können".

Die Kommission hat gemeinsam mit diesen Akteuren die wichtigsten Aufgaben und Zuständigkeiten für jede der vier Hauptgruppen festgelegt4. Im Hinblick auf die Unterstützung kohärenterer Anstrengungen müssen angemessene Verwaltungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden, die nicht zugunsten der Strategie von anderen Prioritäten abgezogen werden dürfen.

Überdies tritt regelmäßig eine Gruppe hochrangiger Vertreter aller EU-Mitgliedstaaten zu grundlegenden Orientierungsaussprachen zusammen, um die Kommission beim Umsetzungsprozess zu beraten und eine EU-weite Verankerung der Strategie zu gewährleisten. Die Kommission wird gemeinsame Sitzungen mit der Gruppe der hochrangigen Vertreter für die EU-Strategie für den Donauraum organisieren, um den Austausch bewährter Verfahren sicherzustellen. In der Tat müssen die Verbindungen zum Donauraum und anderen regionalen Initiativen u.a. im Atlantik und in der Arktis vertieft werden. Darüber hinaus können Sitzungen mit anderen Gremien, etwa der für die Verkehrsund Logistikpartnerschaft der Nördlichen Dimension zuständigen Gruppe hochrangiger Vertreter, organisiert werden.

Um die administrative Nachhaltigkeit zu stärken, sollte auch das Potenzial des Europäischen Verbundes für die territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) als Instrument auf Ebene der Strategie oder für einzelne Schwerpunktbereiche ausgelotet werden.

2.5. Einbindung der Stakeholder, auch des Privatsektors

Damit die Strategie erfolgreich sein kann, bedarf es der Mitwirkung aller relevanten öffentlichen und privaten Stakeholder. Diese Mitwirkung sollte sowohl konzeptuell sein, d.h. die allgemeine Entwicklung der Strategie beeinflussen (etwa durch Teilnahme an den einschlägigen Diskussionen über den Binnenmarkt), als auch praktisch, also konkret zur Durchführung beitragen (z.B. durch Projekte im Bereich des digitalen Markts).

Eine derartige Mitwirkung muss gefördert werden. So sollten durch einen vertieften Dialog zwischen der Kommission, den betroffenen Mitgliedstaaten, Handelskammern, Industrieverbänden, regionalen Forschungs- und Innovationsgruppen sowie NRO (etwa dem Baltic Development Forum) auch die Unternehmen besser erreicht werden. Spezielle Veranstaltungen, eine Abstimmung der Interessen der Strategie mit denen des Privatsektors sowie gezielte Konsultationen zu strategischen Themen sollten gefördert werden.

2.6. Nachbarstaaten, regionale und internationale Organisationen

Zwar ist die Strategie auf die EU ausgerichtet, ihr Erfolg hängt jedoch auch von einer engen und fruchtbaren Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten ab. Unter Nutzung bereits vorhandener Foren5 sollte die Zusammenarbeit intensiviert werden, vor allem mit der Russischen Föderation. Im Rahmen dieser Foren und unter Vermeidung von Doppelarbeit sollten gemeinsame Prioritäten für konkrete Maßnahmen erarbeitet werden.

So kann beispielsweise der ständige Dialog mit dem Nordischen Ministerrat eine besser koordinierte Nutzung personeller und finanzieller Ressourcen ermöglichen. Ebenso kann die ständige Zusammenarbeit mit der Helsinki-Kommission (HELCOM) die Durchführung des Aktionsplans zur Strategie und des HELCOM-Ostseeaktionsplans stärken.

2.7. Sensibilisierung

Es bedarf einer besseren Sensibilisierung für das Strategie-Konzept und die einschlägigen Ergebnisse. Dies wird sowohl von der Kommission als auch vom Rat unterstrichen. Die Kommission und die betroffenen Mitgliedstaaten sollten über ein möglichst breites Spektrum von Akteuren und Kommunikationskanälen tätig werden. Um einen besseren Zugang zu Informationen über Finanzierung, eine bessere Abstimmung von Partnern und eine bessere Zusammenfassung von Projekten zu ermöglichen, ist der internetgestützte Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren, etwa durch den Aufbau eines Webportals mit einschlägigen Links, erforderlich. Eine neue Gewichtung der allgemeinen Ziele wird gemeinsam mit weithin bekannt gemachten Indikatoren und Zielvorgaben (siehe unten) zu einer Klarstellung von Sinn und Zweck der Strategie beitragen.

2.8. Monitoringsystem

Der Rat forderte "ein System realistischer und realisierbarer [...] Ziele und Indikatoren". Die Kommission schlägt die drei bereits erwähnten allgemeinen Ziele vor: Rettung der Ostsee, Anbindung der Region und Steigerung des Wohlstands.

Diese Ziele werden durch eine Reihe von Indikatoren und Zielvorgaben ergänzt. Nach umfassenden Konsultationen wurden diese zwar neu festgelegt, leiten sich jedoch von bestehenden Maßnahmen und Langzeitplänen ab und stellen eine Grundlage für ein wirksameres Monitoring und eine effizientere Evaluierung dar. Die Kommission schlägt vor, dass sie mit allen erforderlichen Änderungen in einen überarbeiteten Aktionsplan aufgenommen werden, gemeinsam mit detaillierten Ausgangswerten für die Zielvorgaben, die im Rahmen der Berichterstattung durch die Kommission aufmerksam verfolgt werden.

Die Mitgliedstaaten werden ebenfalls aufgefordert, Indikatoren und Zielvorgaben für die einzelnen Schwerpunktbereiche zu unterbreiten, einschließlich Zielvorgaben und Benchmarks für die Erreichung der allgemeinen Ziele. Auf diese Weise wird die Kommunikation mit der breiteren Öffentlichkeit gefördert und ein strategischer Schwerpunkt für die Überarbeitung des Aktionsplans zur Strategie, die Prioritätensetzung bei der Auswahl guter Projekte und die Evaluierung sowie die bessere Vermittlung der Ergebnisse der Strategie gesetzt.

3. Umsetzung des neuen Strategierahmens in die Praxis

Die drei Ziele - Rettung der Ostsee, Anbindung der Region und Steigerung des Wohlstands - stecken einen klaren Rahmen für die wichtigsten Herausforderung für den Ostseeraum und die EU, einschließlich der Kernziele von Europa 2020, ab.

3.1. Rettung der Ostsee

Allgemeines Umweltziel für die Ostsee ist die Erreichung eines guten Umweltzustands bis 2020, wie in der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie gefordert, und eines günstigen

Erhaltungszustands gemäß der Habitat-Richtlinie in Einklang mit der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und den einschlägigen Zielvorgaben für 2021, die im HELCOM-Ostseeaktionsplan festgelegt sind.

Für die Erreichung des Ziels "Rettung der Ostsee" ist eine konsequentere Umsetzung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften in Bereichen wie Artenvielfalt, Lebensräume, Fischerei und Eutrophierung unabdingbar, in denen die vollumfängliche Umsetzung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser, die Nitrat-Richtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie dem vorgesehenen Zeitplan hinterherhinken.

Aus dem "Baltic Sea Scorecard" des WWF 2011 geht hervor, dass die Ostsee zwar nach wie vor eines der weltweit am stärksten verschmutzten Meere ist und ihr kritischer Zustand die Lebensqualität von 80 Millionen Anrainern bedroht, die verstärkten Anstrengungen jedoch Wirkung zeigen; gleichwohl besteht noch beträchtlicher Handlungsbedarf.

Diese Anstrengungen können nun von einer stärker abgestimmten Herangehensweise, die durch die Strategie ermöglicht wird, profitieren.

Auf diese Weise unterstützt der neue Strategierahmen die Anstrengungen zur Rettung der Ostsee. Die in diesem Zusammenhang angebotenen Möglichkeiten und Instrumente müssen nun im Ostseeraum in vollem Umfang genutzt werden.

Um zu gewährleisten, dass dem vorstehend erläuterten verstärkten Ordnungsrahmen konsequent Folge geleistet wird, schlägt die Kommission daher vor, folgende Indikatoren und Zielvorgaben für die Ermittlung der Fortschritte bei der Realisierung der Zielsetzung "Rettung der Ostsee" heranzuziehen:

3.2. Anbindung der Region

Große Entfernungen, schwierige klimatische Verhältnisse und eine geringe Infrastrukturdichte zeichnen weiterhin viele Gebiete im östlichen Baltikum sowie in Nordfinnland und Schweden aus, die nach wie vor im europaweiten Vergleich äußerst schlecht angebunden sind. Der Mangel an Verbindungen ist nicht nur kostspielig und energieineffizient, sondern stellt ein Hemmnis für den Binnenmarkt und den angestrebten territorialen Zusammenhalt dar.

Die Schwerpunktbereiche, die zum Strategieziel "Anbindung der Region" beitragen, können den erneuerten Strategierahmen nutzen, um territoriale Lösungen anzubieten, die intelligent, nachhaltig und integrativ sind.

Das Ziel "Anbindung der Region" richtet die makroregionalen Anstrengungen auf die Entwicklung des Humanpotenzials und die Schaffung eines intelligenteren und ressourceneffizienteren Verkehrs- und Energiesystems aus und steht somit in Einklang mit den Europa-2020-Zielen für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und den einschlägigen Leitinitiativen. Hierfür müssen die neuen kohäsionspolitischen Vorschläge in vollem Umfang genutzt werden, vor allem um grenzübergreifende Infrastrukturen zu fördern. Was die Außengrenzen betrifft, so sollten die Modernisierung der EU-Zollinfrastruktur, -ausrüstung und -systeme sowie der Aufbau der Verwaltungskapazität unterstützt werden. Darüber hinaus ist der Widerstandfähigkeit der Infrastrukturen gegenüber

Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen Aufmerksamkeit zu widmen.

Für ein gutes Followup schlägt die Kommission folgende Indikatoren und Zielvorgaben zur Ermittlung der Fortschritte vor:

3.3. Steigerung des Wohlstands

Die Europäische Union sieht sich nach wie vor mit wirtschaftlichen Problemen konfrontiert. Der Bericht zur Lage des Ostseeraums 20116, in dem alljährlich die Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenarbeit im Ostseeraum beleuchtet werden, hält fest, dass sich nach einem Jahr des Wachstums in den meisten Teilen die Aussichten für die Region verschlechtern. Der Bericht verweist auf die Verflechtung der EU-Volkswirtschaften und betont, wie wichtig die Zusammenarbeit für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum ist.

Durch den erneuerten Strategierahmen stärkt das Ziel "Steigerung des Wohlstands" Maßnahmen zur Neubelebung des Wachstums in Einklang mit den Europa-2020-Zielen. Die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen werden gestärkt, indem der Schwerpunkt nachdrücklicher auf Wachstum und Beschäftigung gelegt wird und die Entscheidungsträger in die Lage versetzt werden, sich ein besseres Gesamtbild von miteinander verknüpften oder gegenläufigen Trends zu machen. Für eine zügige Umsetzung der Rechtsvorschriften, die einen gut funktionierenden Binnenmarkt gewährleisten, ist stärkeres politisches Engagement erforderlich. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da der Handel vorwiegend innerhalb der Makroregion stattfindet.

Des Weiteren bedarf es in Einklang mit der Europa-2020-Leitinitiative "Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten" eines vertieften Dialogs zwischen den Sozialpartnern über die künftigen Herausforderungen des Arbeitsmarkts, etwa den demografischen Wandel. Berücksichtigung finden sollten in diesem Kontext die Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Abbau von strukturellen Unterschieden in der Region sowie die makroregionale Dimension der sozialen Integration und der öffentlichen Gesundheit.

Die Mobilität und die Entwicklung von Kompetenzen sollten durch bestehende Initiativen, wie das Austauschprogramm Nordplus, sowie durch aktuelle und künftige Instrumente, wie "Erasmus für alle" oder "Jugend in Bewegung", gefördert werden. Der kulturelle Austausch sollte erleichtert werden. In vollem Umfang sollten die Möglichkeiten für die Mobilität von Forschern und die Verbreitung von Innovationen genutzt werden, etwa im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsprogramms für die Ostsee BONUS. Gefördert werden sollten Programme für den Austausch und die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und Wissenschaft, die sich an alle Altersgruppen und Sektoren richten. Der Abwanderung von Fachkräften, dem sogenannten "Brain Drain", ist das neue Paradigma "Brain Circulation", also die Mobilität der Wissenschaftselite, entgegenzusetzen. Gemeinsames Handeln ist auch bei der Bekämpfung der negativen Aspekte der Mobilität angesagt, etwa der organisierten Kriminalität, einschließlich des illegalen Handels und des Schmuggels.

In Einklang mit dem erneuerten Ordnungsrahmen schlägt die Kommission folgende Indikatoren und Zielvorgaben für die Ermittlung der Fortschritte vor:

4. Konkrete Schritte in die richtige Richtung

Durch praktische Maßnahmen, bei denen die geografischen Gegebenheiten und die makroregionale Dynamik des Ostseeraums berücksichtigt werden, fördert die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum die Nutzung der auf EU- und nationaler Ebene verfügbaren Ressourcen. Sie stellt darauf ab, dass das politische Engagement überall seinen Niederschlag in konkreten Taten findet.

Der oben erläuterte überarbeitete Strategierahmen stärkt diesen Ansatz. Er schafft ein günstiges Umfeld für konkrete Maßnahmen und Ergebnisse, indem er sich auf drei allgemeine Hauptziele konzentriert: Rettung der Ostsee, Anbindung dieser Großregion und Steigerung ihres Wohlstands. Das politische Engagement wird gefördert, eine engere Abstimmung der politischen Maßnahmen und der Finanzierung wird erleichtert und die Zuständigkeiten der betroffenen Akteure werden genau festgelegt. Der Strategierahmen fördert eine bessere Einbindung der Stakeholder, eine engere Zusammenarbeit mit Drittländern und dem Privatsektor sowie eine verbesserte Kommunikation. Im Rahmen eines Monitoring- und Evaluierungssystems werden Indikatoren und Zielvorgaben festgelegt, damit die Fortschritte bei der Realisierung der Ziele ermittelt werden können.

Es ist wichtig, dass die beteiligten Regierungen und Regionen reagieren und angemessene Mittel für die Durchführung der Strategie, die eine Herausforderung darstellt, zur Verfügung stellen und dass man sich auf allen Ebenen frühzeitig mit der Abstimmung der Finanzierung mit Blick auf den nächsten Finanzzeitraum befasst.

Die Kommission ist überzeugt, dass dieser Rahmen einen integrierten und nachhaltigen Beitrag zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie zu den in der Europa-2020-Strategie festgelegten Zielen für ein intelligentes, integratives und nachhaltiges Wachstum darstellt. Sie ersucht daher den Rat, diese Mitteilung zu prüfen und zu billigen.