Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 908. Sitzung am 22. März 2013 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 1. März 2013 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: