Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission zur Erweiterungsstrategie und zu den wichtigsten Herausforderungen für den Zeitraum 2006-2007 (2006/2252(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 301203 - vom 30. Januar 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. Dezember 2006 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union ein politisches Projekt ist, das auf gemeinsamen Werten und gemeinsam verfolgten Zielen beruht,

B. in der Erwägung, dass die Europäische Union sich zu einer politischen Union der Demokratien entwickelt hat, die sich selbst zu demokratischen Standards und zur Entwicklung einer lebendigen demokratischen Kultur bekennt,

C. in der Erwägung, dass der durch die Aussicht auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union geschaffene Anreiz unbestreitbar zur Förderung von Reformen, zur Festigung der Demokratie, zu einer besseren Einhaltung der Menschenrechte und zu einer erhöhten Stabilität in den Nachbarländern beigetragen hat,

D. in der Erwägung, dass der Europäische Rat von Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003 seine Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung der Thessaloniki-Agenda bekräftigt hat und dass der Europäische Rat von Brüssel vom 15. und 16. Juni 2006 nochmals seine Absicht bestätigt hat, an den bestehenden Verpflichtungen gegenüber den südosteuropäischen Staaten mit Blick auf einen künftigen Beitritt festzuhalten (gegenüber der Türkei und Kroatien, mit denen Beitrittsverhandlungen geführt werden, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien als Kandidatenland und den Staaten des westlichen Balkans, bei denen es sich um potentielle Kandidaten handelt), wobei er die Notwendigkeit betont hat, dass die Union "bei einer Erweiterung in politischer, finanzieller und institutioneller Hinsicht arbeitsfähig bleibt",

E. in der Erwägung, dass die Europäische Union an ihrem unumstößlichen Bekenntnis zur Demokratie und ihrer Überzeugung, dass Demokratie nur funktioniert, wenn der Demos - das europäische Volk - seine eigene Erweiterung durch den Beitritt neuer Mitgliedstaaten und die Integration ihrer Bürger anerkennt und unterstützt,

F. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament gemeinsam mit den nationalen Parlamenten und mit der Unterstützung der regionalen und lokalen Behörden und den Einrichtungen der Bürgergesellschaft zur Erhöhung der Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf den Erweiterungsprozess beitragen und dadurch den öffentlichen Konsens in dieser Frage erhöhen kann,

G. in der Erwägung, dass die Erweiterung - wie im Vertrag niedergelegt - zum europäischen Integrationsprozess und zur Verwirklichung einer immer engeren Union zwischen den Völkern Europas beitragen, den politischen Charakter dieses Projekts aber nicht untergraben sollte; in der Erwägung, dass sie Frieden, Sicherheit, Stabilität, Demokratie und Wohlstand in Europa fördern sollte,

H. in der Erwägung, dass aus diesem Grund bei Überlegungen zur Zukunft der Union ihrer Integrationsfähigkeit Rechnung getragen werden muss,

I. in der Erwägung, dass in der Erklärung zur Tagung des Europäischen Rates von Kopenhagen am 21. und 22. Juni 1993 "die Fähigkeit der Union, neue Mitglieder aufzunehmen, dabei jedoch die Stoßkraft der europäischen Integration zu erhalten", als ein wichtiger Gesichtspunkt genannt wurde,

J. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten und die EU-Organe die institutionellen, finanziellen und politischen Faktoren, die der Fähigkeit der Union, neue Mitgliedstaaten zu integrieren, zugrunde liegen, mutig angehen müssen,

K. in der Erwägung, dass dies eine gründliche Analyse der Auswirkungen voraussetzt, die eine Erhöhung der Zahl der Mitgliedstaaten auf die Kohäsionspolitik der Union und auf ihre Finanzen haben kann,

L. in der Erwägung, dass die Integrationsfähigkeit ein sich entwickelnder Begriff ist, der regelmäßig im Lichte neuer Umstände bewertet werden muss,

M. in der Erwägung, dass die Integrationsfähigkeit auf objektiven Kriterien basiert und konkrete Probleme betrifft und daher nicht mit der öffentlichen Wahrnehmung der Auswirkungen künftiger Erweiterungen verwechselt werden sollte,

N. in der Erwägung, dass die "Integrationsfähigkeit" kein neues Kriterium ist, das für die Kandidatenländer gilt, sondern eine Voraussetzung für den Erfolg der Erweiterung und für die Vertiefung des europäischen Integrationsprozesses und dass es die Aufgabe der Union und nicht die der Kandidatenländer ist, ihre "Integrationsfähigkeit" zu verbessern,

O. in der Erwägung, dass die Beitrittsländer und die Kandidatenländer die Beitrittskriterien, die vom Europäischen Rat von Kopenhagen festgelegt wurden (Kopenhagener Kriterien), und alle sonstigen Verpflichtungen erfüllen müssen, die sich aus den Verträgen und den bilateralen Abkommen ergeben,