Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 944. Sitzung am 22. April 2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. April 2016 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.