Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 100. Sitzung am 23. April 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/4706 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD und den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes - Drucksachen 18/3831 und 18/4280 - zusammengeführt und mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. In Artikel 2 Nummer 2 werden die Wörter "gegen die Passversagung (§ 7 Absatz 1)," gestrichen.

3. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 2a eingefügt:

"Artikel 2a
Änderung des Bundesmeldegesetzes

§ 3 des Bundesmeldegesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch [...] geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 1 Nummer 17 werden nach den Wörtern "Seriennummer des Personalausweises," die Wörter "vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises," eingefügt.

2. Absatz 2 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

"4. für die Ausstellung von Pässen und Ausweisen die Tatsache, dass Passversagungsgründe vorliegen, ein Pass versagt oder entzogen oder eine Anordnung nach § 6 Absatz 7, § 6a Absatz 1 oder § 6a Absatz 2 des Personalausweisgesetzes getroffen worden ist,"."

Fristablauf: 15.05.15
Initiativgesetz des Bundestages
Erster Durchgang des Regierungsentwurfs: Drucksache. 021/15 (PDF)