Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 88. Sitzung am 22. März 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/4740 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht - Drucksache 016/1993 -- in beigefügter Fassung unter der Überschrift Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung angenommen.

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl I. S. 3322), zuletzt geändert durch..., wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Die Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. 1 S. 1074, 1319), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten


Fristablauf: 12.04.07
Erster Durchgang: Drucksache. 256/06 (PDF)