Vorlage an den Bundesrat
Fragen an die Bundesregierung zur Umsetzung des Ersten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung "Neue Wege - Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf"

Die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, den 12. März 2013

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann

Sehr geehrter Herr Präsident,
das Land Rheinland-Pfalz möchte die aus der Anlage ersichtlichen Fragen zur Umsetzung des Ersten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung "Neue Wege - Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf" an die Bundesregierung stellen.

Namens der Landesregierung bitte ich Sie, diese Fragen gemäß § 19 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Bundesrates zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Malu Dreyer

Fragen an die Bundesregierung zur Umsetzung des Ersten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung "Neue Wege - Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf"

Das Bundeskabinett hat am 15. Juni 2011 den Ersten Gleichstellungsbericht beschlossen. Er besteht aus dem Gutachten der unabhängigen Sachverständigenkommission "Neue Wege - Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf" vom 25. Januar 2011 und der Stellungnahme der Bundesregierung. Das Sachverständigengutachten war 2008 als Grundlage für eine zukunftsorientierte und konsistente Gleichstellungspolitik für Frauen und Männer vergeben worden.

Der Gleichstellungsbericht zeigt die Bedeutung der Frauen- und Gleichstellungspolitik für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands auf. Zentrale Aussagen der Sachverständigenkommission sind:

Zur Überwindung dieser Inkonsistenzen und Widersprüche geben die Sachverständigen konkrete Handlungsempfehlungen, die sich an einem Leitbild mit tatsächlichen Wahlmöglichkeiten für Frauen und Männer orientieren.

Mittlerweile liegt das Sachverständigengutachten der Bundesregierung seit zwei Jahren vor. Bisher wurden keine Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen bekannt. Vielmehr zeigen sich entgegen dieser Handlungsempfehlungen zusätzliche, neue Widersprüche in der Gleichstellungspolitik, beispielsweise durch die Anhebung der Einkommensgrenzen für Minijobs von 400 auf 450 Euro oder durch die Einführung eines Betreuungsgeldes.

Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung gefragt: