Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 sowie zur Änderung des Patentgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 934. Sitzung am 12. Juni 2015 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zum Gesetzentwurf allgemein

Begründung zu Ziffer 4:

Inhalte aus dem "EU-weiten Register von genetischen Ressourcen" sollten in einheitlich zitierbarer Form zugänglich sein, damit im Falle angemeldeter Erfindungen, die z.B. Wirkstoffe, Extrakte oder dergleichen aus Sammlungen, Beprobungen oder Katalogen als ein Merkmal nutzen, diese im Datenbestand des Deutschen Patent- und Markenamts - DPMA - (und damit aller Patentämter) analog zum Stand der Technik im Volltext recherchierbar vorgehalten werden.

Inwieweit das System BIG (Bundesinformationssystem Genetische Ressourcen) hier einer Anpassung bedarf, konnte derzeit nicht ermittelt werden. Hilfreich wäre auch eine zeitliche, regionale und rechtliche Angabe im Register (der Schutzrechte), die Änderungen berücksichtigt. Dabei sollte soweit möglich eine technische Darstellung von genetischen Ressourcen mit schutzrechtstechnischen Bezügen bereitgestellt werden.