Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
(REACH-Anpassungsgesetz)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 151. Sitzung am 13. März 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Drucksache 016/8523 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Anpassungsgesetz) - Drucksache 016/8307 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 25.04.08
Erster Durchgang: Drucksache. 008/08 (PDF)