Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel

C(2014) 3027 final

Brüssel, 05.05.2015

Herrn Volker Bouffier
Präsident des Bundesrates
Leipziger Strasse 3-4
10117 Berlin
Deutschland

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung " Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel" (COM (2012) 596 final].

Die Kommission möchte darauf hinweisen, dass sie im Rahmen der Expertengruppe Glücksspiel eng mit den Behörden der Mitgliedstaaten zusammenarbeitet. Ziel ist es, die Kooperation und den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu Fragen der Regulierung und Beaufsichtigung des Glücksspielwesens zu fördern.

Die Kommission kann die Expertengruppe Glücksspiel gemäß Artikel 3 ihres Beschlusses vom 5. Dezember 2012 zur Einsetzung dieser Gruppe zu jeder Frage im Zusammenhang mit Glücksspieldienstleistungen konsultieren. Gemäß Artikel 2 des Beschlusses besteht eine der Aufgaben der Gruppe in der Beratung und Unterstützung der Kommission bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Initiativen im Bereich Glücksspieldienstleistungen.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission bei der Ausarbeitung ihrer Empfehlung vom 14. Juli 2014 mit Grundsätzen für den Schutz von Verbrauchern und Nutzern von Online-Glücksspieldienstleistungen und für den Ausschluss Minderjähriger von Online-Glücksspielen ("Kommissionsempfehlung") seit der ersten Sitzung am 5. Dezember 2012 kontinuierlich Gespräche mit den Behörden der Mitgliedstaaten geführt und sich auf deren Beiträge gestützt. Auch im Rahmen der bis Januar 2017 vorzunehmenden Evaluierung der Kommissionsempfehlung wird die Kommission weiter mit den nationalen Behörden zusammenarbeiten, unter anderem mit Blick auf die Informationen, die die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß der Empfehlung bis Juli 2016 übermitteln sollen. In ihrer Empfehlung hat die Kommission verschiedene Grundsätze formuliert, um die Mitgliedstaaten beim Schulz der Verbraucherinnen und Verbraucher und insbesondere der Nutzerinnen und Nutzer von Online-Glücksspieldienstleistungen zu unterstützen. Die Kommissionsempfehlung ist jedoch kein Harmonisierungsinstrument. Nichtsdestoweniger sollen die beispielsweise in Abschnitt III und in den entsprechenden Erwägungsgründen dargelegten Grundsätze gewährleisten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bzw. Spielerinnen und Spieler über die von ihnen aufgerufene Website, unter anderem über den Betreiber, die Nutzungsbedingungen und die Spielregeln, sowie über Glücksspiele im Allgemeinen hinreichend informiert sind. Die Kommission würde es begrüßen, wenn ihre Empfehlungen aufgegriffen wurden, doch bleibt dies die freie Entscheidung der Mitgliedstaaten. Die Expertengruppe Glücksspiel bietet den Behörden der Mitgliedstaaten ein Forum, in dem die in der Kommissionsempfehlung vorgeschlagenen Grundsätze diskutiert werden können.

Abschließend möchte die Kommission darauf hinweisen, dass sie im Zusammenhang mit der Konvention gegen die Manipulation von Sportereignissen beabsichtigt, im Einklang mit den EU-Verfahren fur internationale Vereinbarungen in einem ersten Schritt dem Ministerrat einen Vorschlag für einen Beschluss vorzulegen, durch den die Kommission zur Unterzeichnung der Konvention im Namen der Europäischen Union ermächtigt werden soll.

Die Kommission hofft, mit diesen Ausführungen zur Klärung der in der Stellungnahme des Bundesrates angesprochenen Punkte beigetragen zu haben, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Siehe Drucksache 424/14(B) HTML PDF