Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa - COM (2015) 192 final

Der Bundesrat hat in seiner 935. Sitzung am 10. Juli 2015 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Zur Mitteilung allgemein
Allgemeine Bestimmungen

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen im Einzelnen

Zu Nummer 2.1. Regeln für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel

Zu Nummer 2.2. Paketzustelldienste

Zu Nummer 2.3. Geoblocking

Unbeschadet dessen fordert der Bundesrat die Kommission auf, im Rahmen der Entwicklung des DSM Initiativen zu ergreifen, die dazu beitragen können, den grenzüberschreitenden Zugang der Verbraucherinnen und Verbraucher zu den im Heimatland legal erworbenen Inhalten unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Inhalteproduzenten und Urheber zu fördern. Es ist ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Zuschauer auf Zugang, auskömmlichen Einnahmemöglichkeiten für Produzenten und Rechteinhabern sowie dem Ziel eines vielfältigen Medienangebotes zu gewährleisten. Aus Gründen der kulturellen und Meinungsvielfalt gerechtfertigtes Geoblocking muss auch weiterhin möglich sein.

Zu Nummer 2.4. Urheberrecht

Zu Nummer 2.5. Zum mehrwertsteuerbedingten Verwaltungsaufwand

Zu Nummer 3.1. Bedarfsgerechte Telekommunikationsvorschriften

Ebenso stimmt der Bundesrat mit der Kommission überein, dass wirksamer Wettbewerb ein wesentlicher Faktor für Investitionen in Telekommunikationsnetze ist.

Vielmehr sind unzureichende Investitionen in ländlichen Gebieten nach Überzeugung des Bundesrates auf eine zu geringe kumulierte Nachfrage aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte in diesen Regionen zurückzuführen. Diese führt zu Investitionsentscheidungen zu Gunsten von Regionen mit niedrigeren Opportunitätskosten und höheren Gewinnaussichten.

Vor diesem Hintergrund kritisiert der Bundesrat, dass diese Anreizwirkung zu Gunsten einer unter Umständen sehr verzögernd wirkenden Harmonisierung der Frequenzpolitik in Europa aufgegeben werden soll.

Er befürwortet ausdrücklich die abgestimmte Freigabe des 700-MHz-Frequenzbands, da dadurch der Ausbau noch leistungsfähigerer Netze als unabdingbare Voraussetzung für die Industrie 4.0 und vernetzte Mobilität erleichtert wird. Er verweist auch darauf, dass bei der Reform der Telekommunikationsvorschriften die Belange der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben weiterhin berücksichtigt werden bzw. bleiben sollten und dem Bedarf weiterer Frequenznutzungen und Frequenzzuteilungen hinsichtlich der Datenübertragung Rechnung getragen werden sollte.

Bei einer Verständigung auf EU-weite Kriterien der Frequenzzuteilung sind die Spielräume der Mitgliedstaaten zur Sicherung der Meinungsvielfalt zu erhalten. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass ein Rundfunkspektrum erhalten bleibt, das neben der bestehenden Programmvielfalt einen wirtschaftlichen Betrieb von DVB-T und dessen Entwicklungsmöglichkeiten garantiert. Ebenso muss ein ausreichendes Spektrum für den Betrieb von PMSE (drahtlose Mikrofon- und Videotechnik in Kultur, Bildung und Sport) zur Verfügung stehen. Der Lamy-Bericht beschreibt, wie die Kommission eine frequenzpolitische Initiative im Bereich des UHF-Bandes ausgestalten könnte. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf, sich gegenüber der Kommission dafür auszusprechen, dass der Lamy-Bericht, insbesondere mit seinem Vorschlag einer Frequenznutzungsgarantie für den Rundfunk, im REFIT des Telekom-Pakets bei einer anstehenden Revision des Telekom-Pakets sowie des "Radio Spectrum Policy Programmes" berücksichtigt wird.

Zu Nummer 3.2. Mediengesetzgebung

Zu Nummer 3.3. Plattformen und Mittler

Zu Nummer 3.4. Datenschutz bei digitalen Diensten

Zu 4.2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
Zu 4.3. Inklusive digitale Gesellschaft
Zu Bildungsfragen
Direktzuleitung der Stellungnahme